Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist in der Abteilung VI „Informations- und Cybersicherheit, Digitalisierung“ im Referat VI 4 „Informationssicherheit“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Referatsleitung VI 4 (m/w/d)
„Informationssicherheit“

zu besetzen. Eine unbefristete Stelle bis Besoldungsgruppe A 16 HBesG oder ver­gleichbar steht zur Verfügung.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

Wir erwarten:

Wir bieten:

Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Schwerbehinderte Be­werberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich­tigt. Die Landesverwaltung strebt eine Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte an. Bewerbungen von Menschen unabhängig von rassis­tischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und ge­schlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind daher ausdrücklich erwünscht. Ehrenamtliches Engage­ment wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fä­higkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung dienlich sind. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her mög­lich, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle im vollen Umfang be­setzt wird. Dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimat­schutz wurde das Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen verliehen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Ihre Bewerbung (mit aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterla­gen) richten Sie bitte unter der Angabe der Kennziffer 605/2026 im Format PDF an bewerbung@innen.hessen.de oder über das Bewerbungsportal www.karri­ere.hessen.de

Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: Ein Anschreiben, ein aktueller Le­benslauf, Abschlusszeugnisse, durch die das Vorliegen des geforderten Bil­dungsabschlusses nachgewiesen wird, Arbeitszeugnisse, ggfs. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX. Unvollstän­dige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Ministerialdirigent Stettner, Leiter der Abteilung VI (0611/353-1900) sowie Frau Ministerialrätin Dr. Rohde (0611/353-1582), Leiterin des Personalreferats, zur Verfügung.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informations­freiheitsgesetzes (HDSIG) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundver­ordnung (DSGVO) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Ihre Daten werden ausschließlich für die Prüfung Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre Daten gemäß den gesetz­lichen Vorgaben gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder ein sonstiger Rechtsgrund einer Löschung entgegenstehen. Weitere Informati­onen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person und zur Erreichbarkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten, finden Sie unter: https://innen.hessen.de/datenschutz.

Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie Ihre Un­terlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens un­ter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.