Die Hochschule für Musik Karlsruhe ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Einrichtung mit internationalem Profil und vielfältigem Veranstaltungsbetrieb. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses eine engagierte Person für die
Leitung des ComputerStudios (m/w/d)
in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Das ComputerStudio ist ein Studio für künstlerische Anwendung von Musik- und Medientechnologie, in dem sich Studierende, Lehrende und auch externe Gäste mit den Zusammenhängen von Musik und computergestützter Audio-, Video- und Medientechnologie beschäftigen.
Ihre Aufgaben:
- Technische Planung, Aufbau und Durchführung von Konzerten mit Schwerpunkt auf zeitgenössischer Musik, Live-Elektronik und intermedialer Performance (Audio und Video)
- Einrichtung, Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Audio- und Video-Equipments sowie des Studios
- Betreuung und Steuerung von Live-Elektronik-Setups sowie Durchführung der Klangregie
- Einrichtung, Programmierung und Steuerung von Live-Videoübertragungen, Projektionen, Mappings und Video
- Enge Zusammenarbeit mit den Künstlerinnen und Künstlern bei der technischen Realisation neuer Werke
- Lehrdeputat bis zu 4 Semesterwochenstunden
Ihr Profil:
- abgeschlossenes Hochschulstudium einer einschlägigen Fachrichtung (Musikinformatik, Toningenieur oder vergleichbar)
- Sehr gute Kenntnisse in den Bereichen AV-Medientechnik, Audio- und Videonetzwerke, Audiotechnik (inkl. 3D-Audio und immersives Audio)
- Teamfähigkeit, kommunikative Zugewandtheit sowie Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit
Sie haben die Möglichkeit, an einer der schönsten und renommiertesten Musikhochschulen in Europa zu arbeiten und sich in die Gestaltung eines zukunftsorientierten akademischen und künstlerischen Umfelds für ca. 620 Studierende aus aller Welt einzubringen. Ihr Arbeitsplatz befindet sich im Osten von Karlsruhe in einer aufstrebenden urbanen Umgebung, die auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet erreichbar ist.
Die Bewerberauswahl erfolgt nach den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
