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Beelterung

Beelterung ist ein Begriff aus dem Fach- und Amtsvokabular, der in der öffentlichen Verwaltung – insbesondere im Bereich der Jugendhilfe und Sozialarbeit – verwendet wird. Er beschreibt die rechtliche Übernahme der Elternrolle für ein Kind durch Dritte, meist im Rahmen von Pflegeverhältnissen oder Adoptionen. Während im Alltag von „Pflegefamilie“ oder „Vormundschaft“ gesprochen wird, bündelt „Beelterung“ den gesamten Prozess in einem einzigen, bürokratisch klingenden Begriff.

Herkunft & Entstehung

Das Wort „Beelterung“ leitet sich vom deutschen „Eltern“ ab, verstärkt durch das Präfix „be-“ – ein typisches Mittel der deutschen Wortbildung, das eine Handlung ausdrückt. In diesem Fall: jemanden zu Eltern machen. Der Begriff entstammt ursprünglich der Psychotherapie, fand jedoch seinen Weg in die Fachsprache der Behörden, wo er heute im Kontext von Jugendamt, Pflegewesen und Familienrecht verwendet wird.

Verwendung im Beamtendeutsch

In der Amtssprache kommt „Beelterung“ vor allem in Gutachten, Anträgen und Protokollen zum Einsatz, wenn es um die formale Zuweisung elterlicher Verantwortung geht – etwa bei der Fremdunterbringung von Kindern oder bei Adoptionen. Statt von „ein Kind in eine Pflegefamilie geben“ heißt es dann zum Beispiel:
„Die Beelterung erfolgte durch die Einsetzung geeigneter Pflegepersonen gemäß §33 SGB VIII.“

Verwandte Formulierungen sind etwa „Übernahme der Sorgeberechtigung“ oder „Zuweisung elterlicher Pflichten an Dritte“.

Warum wird so gesprochen?

Euphemismus: Der Begriff „Beelterung“ wirkt nüchtern und vermeidet die emotionale Aufladung, die Begriffe wie „Kindesentzug“ oder „Heimeinweisung“ mit sich bringen könnten.

Objektivitätsanspruch: Verwaltungssprache strebt nach Sachlichkeit. Begriffe wie „Beelterung“ vermitteln Professionalität – auch wenn sie für Außenstehende befremdlich wirken mögen.

Fachsprache & Systemlogik: In der sozialen Verwaltung spiegeln solche Begriffe den Versuch wider, komplexe und sensible Sachverhalte sprachlich zu ordnen und standardisieren.

Kulturelle Bedeutung

Beelterung zeigt exemplarisch, wie Sprache in der Verwaltung sowohl entpersonalisieren als auch ordnen will. Die emotionale Tragweite familiärer Umbrüche wird sprachlich neutralisiert – das Kind wird nicht „von den Eltern getrennt“, sondern „beeltert“. Diese sprachliche Distanz steht stellvertretend für die oft notwendige, aber schwer vermittelbare Sachlichkeit staatlichen Handelns in emotional aufgeladenen Kontexten wie Kinderschutz oder Jugendhilfe.

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