Tarifübersicht, Entgelttabellen, Gehälter auf einen Blick
Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD) bei Bund, Ländern und anderen Arbeitgebern der öffentlichen Hand
Die Gehälter für Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland werden durch ein tarifvertragliches System geregelt, das auf Bundes- und Landesebene vereinbart wird. Die Bezüge (so nennt man das "Gehalt" von Beamten in Deutschland) sind dagegen gesetzlich geregelt. Die Höhe der Gehaltszahlungen hängt dabei von zahlreichen Faktoren wie der Art des Arbeitsverhältnisses (Beamte oder Angestellte), der jeweiligen Besoldungs- oder Entgeltgruppe, der Funktionsstufe, der jeweiligen Berufserfahrung und dem Dienstgrad (bei Beamten) ab. Zudem können Zulagen das tatsächliche Einkommen weiter erhöhen.
Für Angestellte gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der wiederum in spezielle Tarifverträge (TVöD mit der jeweiligen Zusatzbezeichnung) unterteilt ist, etwa für Beschäftigte des Bundes, der Länder, in der Pflege, bei öffentlichen Versorgungsbetrieben oder bei Sparkassen.
Um das alles etwas greifbarer zu machen, haben wir die verschiedenen Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD) weiter unten in einer praktischen Übersicht zusammengestellt und logisch untergliedert.
Tarifvertrag TVöD Bund
Tariftabelle TVöD Bund | Entgeltgruppen »
- Entgeltgruppe E 15Ü TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 15 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 14 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 13 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 12 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 11 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 10 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 9c TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 9b TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 9a TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 9 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 8 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 7 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 6 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 5 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 4 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 3 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 2Ü TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 2 TVöD Bund
- Entgeltgruppe E 1 TVöD Bund
Tarifvertrag TVöD VKA
Der Tarifvertrag TVöD VKA gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.
Tariftabelle TVöD VKA | Entgeltgruppen »
- Entgeltgruppe E 15Ü TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 15 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 14 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 13 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 12 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 11 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 10 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 9c TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 9b TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 9a TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 8 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 7 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 6 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 5 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 4 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 3 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 2Ü TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 2 TVöD VKA
- Entgeltgruppe E 1 TVöD VKA
Tarifvertrag TVöD-SuE
Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) werden nach einer speziellen Tariftabelle, der sogenannten S-Tabelle vergütet. Diese ist Teil der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B).
Tarifvertrag TVöD-P
Die Beschäftigten im Bereich Pflege werden nach einer speziellen Tariftabelle (P-Tabelle) vergütet. Diese ersetzt die bisher geltende Tabelle Kr (Krankenhäuser) und ist Teil der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B).
Tarifvertrag TVöD-S
Der Tarifvertrag TVöD S gilt für Beschäftigte bei Sparkassen. Dieser ist festgelegt in der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Sparkassen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-S).
Tariftabelle TVöD-S | Entgeltgruppen »
- Entgeltgruppe E 15Ü TVöD-S
- Entgeltgruppe E 15 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 14 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 13 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 12 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 11 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 10 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 9c TVöD-S
- Entgeltgruppe E 9b TVöD-S
- Entgeltgruppe E 9a TVöD-S
- Entgeltgruppe E 8 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 7 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 6 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 5 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 4 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 3 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 2Ü TVöD-S
- Entgeltgruppe E 2 TVöD-S
- Entgeltgruppe E 1 TVöD-S
Tarifvertrag TV-V
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben (Energie- und/oder Wasserversorgung), die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und Mitglieder der Arbeitgeberverbände sind, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehören.
Tariftabelle TV-V | Entgeltgruppen »
- Entgeltgruppe E 15 TV-V
- Entgeltgruppe E 14 TV-V
- Entgeltgruppe E 13 TV-V
- Entgeltgruppe E 12 TV-V
- Entgeltgruppe E 11 TV-V
- Entgeltgruppe E 10 TV-V
- Entgeltgruppe E 9 TV-V
- Entgeltgruppe E 8 TV-V
- Entgeltgruppe E 7 TV-V
- Entgeltgruppe E 6 TV-V
- Entgeltgruppe E 5 TV-V
- Entgeltgruppe E 4 TV-V
- Entgeltgruppe E 3 TV-V
- Entgeltgruppe E 2 TV-V
- Entgeltgruppe E 1 TV-V
Tarifvertrag TV-Autobahn
Der Tarifvertrag TV-Autobahn gilt für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes.
Tariftabelle TV-Autobahn | Entgeltgruppen »
- Entgeltgruppe E 16 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 15 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 14 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 13 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 12 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 11 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 10 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 9c TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 9b TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 9a TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 8 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 7 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 6 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 5 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 4 TV-Autobahn
- Entgeltgruppe E 3 TV-Autobahn
Tarifvertrag TV-L
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.
Tariftabelle TV-L | Entgeltgruppen »
- Entgeltgruppe E 15Ü TV-L
- Entgeltgruppe E 15 TV-L
- Entgeltgruppe E 14 TV-L
- Entgeltgruppe E 13Ü TV-L
- Entgeltgruppe E 13 TV-L
- Entgeltgruppe E 12 TV-L
- Entgeltgruppe E 11 TV-L
- Entgeltgruppe E 10 TV-L
- Entgeltgruppe E 9b TV-L
- Entgeltgruppe E 9a TV-L
- Entgeltgruppe E 8 TV-L
- Entgeltgruppe E 7 TV-L
- Entgeltgruppe E 6 TV-L
- Entgeltgruppe E 5 TV-L
- Entgeltgruppe E 4 TV-L
- Entgeltgruppe E 3 TV-L
- Entgeltgruppe E 2Ü TV-L
- Entgeltgruppe E 2 TV-L
- Entgeltgruppe E 1 TV-L
Besoldungsgruppe A
Anders als Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten Beamte eine Beamtenbesoldung. Diese ist nicht in einem Tarifvertrag geregelt ist, sondern gesetzlich festgelegt. Besoldungstabelle A für Bundesbeamte gilt für Bundesbeamte in der Verwaltung und in anderen Tätigkeiten.
- Besoldungsgruppe A 16 für Bundesbeamte (A 16 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 15 für Bundesbeamte (A 15 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 14 für Bundesbeamte (A 14 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 13 für Bundesbeamte (A 13 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 12 für Bundesbeamte (A 12 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 11 für Bundesbeamte (A 11 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 10 für Bundesbeamte (A 10 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 9 für Bundesbeamte (A 9 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 8 für Bundesbeamte (A 8 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 7 für Bundesbeamte (A 7 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 6 für Bundesbeamte (A 6 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 5 für Bundesbeamte (A 5 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 4 für Bundesbeamte (A 4 BBesO)
- Besoldungsgruppe A 3 für Bundesbeamte (A 3 BBesO)
Häufige Fragen zu den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst (TVöD)
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Das Gehalt von Angestellten im öffentlichen Dienst setzt sich in der Regel aus einem Grundgehalt und optionalen Zuschlägen zusammen. Die Höhe des Grundgehalts hängt dabei vor allem von Beschäftigungsart, Qualifikation und Dauer der Beschäftigung ab. Auf dieser Basis erfolgt eine Eingruppierung in sogenannte Entgeltgruppen, die wiederum noch einmal in unterschiedliche Stufen (Funktionsstufen) unterteilt sein können.
Entgeltgruppen
Jede Entgeltgruppe entspricht einer bestimmten Funktionsstelle oder einer bestimmten Art von Tätigkeiten und beschreibt den Umfang der Aufgaben und die Verantwortung, die mit dieser Funktionsstelle oder Tätigkeit verbunden sind. Die Entgeltgruppen reichen von Entgeltgruppe 1 (niedrigste Stufe) bis Entgeltgruppe 16 (höchste Stufe) und bestimmen das Grundgehalt, das Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten.Funktionsstufen
Funktionsstufen werden innerhalb einer bestimmten Entgeltgruppe verwendet, um die Vergütung von Angestellten zu differenzieren, die dieselbe Funktionsstelle ausführen, aber unterschiedliche Verantwortung tragen, anderen Aufgaben nachgehen oder über mehr oder weniger Berufspraxis in der jeweiligen Funktionsstufe verfügen.
Die Funktionsstufen reichen dabei in der Regel 1 bis 6, wobei 1 die niedrigste Stufe und 6 die höchste Stufe ist. -
Nein. Während Anstellungsverhältnisse im öffentlichen Dienst unter den TVöD und seine jeweiligen Ausprägungen fallen, werden die Bezüge von Beamten gesetzlich geregelt.
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung von Beamten des Bundes, Richter des Bundes sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Ausgenommen sind lediglich ehrenamtlich tätige Richter*innen und Beamt*innen.Landesbeamtengesetze der Länder (LBG)
Seit der Föderalismusreform 2006 haben die einzelnen Bundesländer das Recht, die Besoldung ihrer Beamten in eigenen Landesbeamtengesetzen (LBG) zu regeln, müssen das aber nicht tun. Einige Länder haben daher lediglich die Regelungen aus dem BBesG übernommen, andere weichen dagegen zum Teil erheblich von den vormals bundeseinheitlichen Vorgaben ab.Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt für Angestellte im öffentlichen Dienst auf Bundes- und Landesebene, einschließlich Angestellter in Ministerien, Behörden und Kommunen. Der TVöD regelt die Vergütung, Arbeitsbedingungen und soziale Leistungen für Angestellte im öffentlichen Dienst. -
Die Dauer, die benötigt wird, um die nächste Stufe oder Entgeltgruppe im öffentlichen Dienst zu erreichen, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), dem Arbeitsplatz und der Art und dem Umfang der Arbeit, die von dem Angestellten ausgeführt wird.In der Regel müssen Angestellte in den öffentlichen Diensten eine bestimmte Anzahl an Jahren beruflicher Praxis absolvieren oder bestimmte Qualifikationen erlangen, um für eine Übertragung in eine höhere Entgeltgruppe in Betracht gezogen zu werden.Zum Beispiel kann es je nach Tarifvertrag im öffentlichen Dienst vorgesehen sein, dass ein Angestellter mindestens ein bis fünf Jahre bei seinem Arbeitgeber arbeiten muss, bevor er für eine Übertragung in eine höhere Entgeltgruppe in Betracht gezogen wird.
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Eine Entgelttabelle ist eine Übersicht über die verfügbaren Entgeltgruppen und die dazugehörigen Gehaltsstufen im öffentlichen Dienst. In einer Entgelttabelle werden die monatlichen oder jährlichen Bruttogehälter für jede Stufe in einer bestimmten Entgeltgruppe aufgeführt.Eine Entgelttabelle kann auch Angaben zu den Anforderungen enthalten, die erfüllt werden müssen, um in eine höhere Entgeltgruppe aufzusteigen. Unsere Entgelttabellen enthalten daher auch einen Hinweis auf die nötige berufliche Praxis, die man erreicht haben muss, um aufzusteigen.
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Aktuell dauern die Verhandlungen noch an. Sobald die neuen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) beschlossen und veröffentlicht sind, werden wir die bereitgestellten Entgelttabellen umgehen anpassen.