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Entgeltgruppe E 9b TV-L

3.620 € – 5.015 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. April 2026

TV-L steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. E 9b steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Tätigkeiten mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Bachelor oder FH-Abschluss), die selbständige Leistungen erfordern. Einstiegsgruppe für Akademikerinnen und Akademiker im gehobenen Dienst der Länder.

JSZ

74,35 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Apr. 2026

TV-L

Gehaltstabelle E 9b TV-L

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.620 €
46.131 € / Jahr
Stufe 23.871 €
49.330 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.035 €
51.420 € / Jahr
Stufe 44.489 €
57.206 € / Jahr
Stufe 54.875 €
62.125 € / Jahr
Stufe 65.015 €
63.909 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (74,35 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung E 9b TV-L

Stufe 1
3.620 €
Stufe 2
3.871 €
Stufe 3
4.035 €
Stufe 4
4.489 €
Stufe 5
4.875 €
Stufe 6
5.015 €

Gehaltssteigerung von der untersten zur höchsten Stufe: +38.5 % (+1.395 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 9b TV-L

Tätigkeiten mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Bachelor oder FH-Abschluss), die selbständige Leistungen erfordern. Einstiegsgruppe für Akademikerinnen und Akademiker im gehobenen Dienst der Länder.

E 9b ist der akademische Einstieg im gehobenen Dienst. Darüber liegt E 10 für Beschäftigte mit Führungsaufgaben oder erweiterter Verantwortung.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TV-L

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 9aTV-L4.616 €
E 9bDiese Seite5.015 €
E 10TV-L5.644 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.