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Entgeltgruppe E 2 TV-V Versorgungsbetriebe

2.922 € – 3.387 €Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Juni 2026

TV-V steht für Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen kommunalen Versorgungsbetrieben (Stadtwerke, Energie, Wasser, Abwasser). Die Entgeltgruppe E 2 richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß Anlage 1 TV-V.

Einfache, überwiegend mechanische Tätigkeiten mit kurzer Einarbeitung in kommunalen Versorgungsbetrieben.

JSZ

100 %

Oktober-Entgelt

Jahresgehalt

37.986 €

ab Einstieg

Gültig ab

Juni 2026

TV-V (18. ÄTV)

Gehaltstabelle E 2 TV-V

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg2.922 €
37.986 € / Jahr
Stufe 23.059 €
39.767 € / Jahr
Stufe 33.178 €
41.314 € / Jahr
Stufe 43.282 €
42.666 € / Jahr
Stufe 53.349 €
43.537 € / Jahr
Stufe 63.387 €
44.031 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Jahressonderzahlung (mind. 100 % des Oktober-Entgelts, § 16 TV-V) ist in den Jahreswerten eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
2.922 €
Stufe 2
3.059 €
Stufe 3
3.178 €
Stufe 4
3.282 €
Stufe 5
3.349 €
Stufe 6
3.387 €

Gehaltsentwicklung: +15.9 % (+465 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 2 TV-V

Einfache, überwiegend mechanische Tätigkeiten mit kurzer Einarbeitung in kommunalen Versorgungsbetrieben.

E 2 umfasst einfache Hilfs- und Routinetätigkeiten mit kurzer Einarbeitungszeit. Mit tieferen Fachkenntnissen folgt E 3.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe Höchste Stufe
E 1TV-V2.605 €
E 2Diese Seite3.387 €
E 3TV-V3.652 €

Angaben ohne Gewähr. Quelle: TV-V, 18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet. Maßgeblich ist stets der amtliche Tarifvertragstext.