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Entgeltgruppe E 3 TV-V Versorgungsbetriebe

3.095 € – 3.652 €Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Juni 2026

TV-V steht für Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen kommunalen Versorgungsbetrieben (Stadtwerke, Energie, Wasser, Abwasser). Die Entgeltgruppe E 3 richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß Anlage 1 TV-V.

Tätigkeiten, die gründliche Kenntnisse und Fertigkeiten durch eingehende fachliche Einarbeitung erfordern.

JSZ

100 %

Oktober-Entgelt

Jahresgehalt

40.235 €

ab Einstieg

Gültig ab

Juni 2026

TV-V (18. ÄTV)

Gehaltstabelle E 3 TV-V

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg3.095 €
40.235 € / Jahr
Stufe 23.216 €
41.808 € / Jahr
Stufe 33.339 €
43.407 € / Jahr
Stufe 43.443 €
44.759 € / Jahr
Stufe 53.515 €
45.695 € / Jahr
Stufe 63.652 €
47.476 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Jahressonderzahlung (mind. 100 % des Oktober-Entgelts, § 16 TV-V) ist in den Jahreswerten eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.095 €
Stufe 2
3.216 €
Stufe 3
3.339 €
Stufe 4
3.443 €
Stufe 5
3.515 €
Stufe 6
3.652 €

Gehaltsentwicklung: +18.0 % (+557 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 3 TV-V

Tätigkeiten, die gründliche Kenntnisse und Fertigkeiten durch eingehende fachliche Einarbeitung erfordern.

E 3 erfordert gründliche Kenntnisse nach eingehender Einarbeitung. Mit besonderer Fachkompetenz und Eigenverantwortung folgt E 4.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe Höchste Stufe
E 2TV-V3.387 €
E 3Diese Seite3.652 €
E 4TV-V3.998 €

Angaben ohne Gewähr. Quelle: TV-V, 18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet. Maßgeblich ist stets der amtliche Tarifvertragstext.