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Entgeltgruppe E 1 TV-V Versorgungsbetriebe

2.605 €Festgehalt / Monat (brutto)
Gültig ab 1. Juni 2026
info

Für EG 1 gilt kein Stufensystem (§ 5 Abs. 2 TV-V: „Für die Entgeltgruppen 2 bis 15 gelten folgende Stufen…“). Das Entgelt ist dauerhaft auf Stufe 3 festgeschrieben.

TV-V steht für Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen kommunalen Versorgungsbetrieben (Stadtwerke, Energie, Wasser, Abwasser). Die Entgeltgruppe E 1 richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß Anlage 1 TV-V.

Einfachste Tätigkeiten ohne Anforderungen an Vorkenntnisse oder Berufserfahrung in kommunalen Versorgungsbetrieben.

JSZ

100 %

Oktober-Entgelt

Jahresgehalt

33.865 €

ab Einstieg

Gültig ab

Juni 2026

TV-V (18. ÄTV)

Gehaltstabelle E 1 TV-V

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3 Festgehalt2.605 €
33.865 € / Jahr
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
info

Alle Beschäftigten in EG 1 werden dauerhaft in Stufe 3 eingruppiert — es gibt keine Stufenprogression. Die Jahressonderzahlung (100 % des Oktober-Entgelts, § 16 TV-V) ist im Jahreswert eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 3 (Festgehalt)

Stufe 3
2.605 €

Gehaltsentwicklung: Keine Stufenprogression — EG 1 ist eine Festgehaltsstufe.

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 1 TV-V

Einfachste Tätigkeiten ohne Anforderungen an Vorkenntnisse oder Berufserfahrung in kommunalen Versorgungsbetrieben.

E 1 ist die unterste Entgeltgruppe im TV-V. Mit abgeschlossener Berufsausbildung oder höheren Anforderungen folgt E 2.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe Höchste Stufe
E 1Diese Seite2.605 €
E 2TV-V3.387 €

Angaben ohne Gewähr. Quelle: TV-V, 18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet. Maßgeblich ist stets der amtliche Tarifvertragstext.