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Entgeltgruppe E 3 TVöD Sparkassen

2.953 € – 3.502 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD Sparkassen steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderen Teil Sparkassen (BT-S). Die Entgeltgruppe E 3 richtet sich nach Qualifikation und Anforderungen der Stelle gemäß Entgeltordnung Abschnitt XXV (Sparkassen) zum TVöD.

Entgeltgruppe E 3 gilt für Tätigkeiten, die eine längere Einarbeitungszeit von über einem Monat erfordern. Beschäftigte bearbeiten definierte Aufgaben mit einem gewissen Grad an Selbstständigkeit.

SSZ

74,77 %

Garantieanteil

Jahresgehalt

37.644 €

ab Einstieg

Gültig ab

Mai 2026

TVöD BT-S

Gehaltstabelle E 3 TVöD Sparkassen

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg2.953 €
37.644 € / Jahr
Stufe 23.164 €
40.334 € / Jahr
Stufe 33.216 €
40.997 € / Jahr
Stufe 43.333 €
42.488 € / Jahr
Stufe 53.421 €
43.610 € / Jahr
Stufe 63.502 €
44.642 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Sparkassensonderzahlung (SSZ, Garantieanteil: 75 %) wird im November ausgezahlt und ist in den Jähreswerten bereits eingerechnet. Zusätzlich sind variable Anteile von bis zu 114 % möglich.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
2.953 €
Stufe 2
3.164 €
Stufe 3
3.216 €
Stufe 4
3.333 €
Stufe 5
3.421 €
Stufe 6
3.502 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +18.6 % (+549 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 3 TVöD Sparkassen

Entgeltgruppe E 3 gilt für Tätigkeiten, die eine längere Einarbeitungszeit von über einem Monat erfordern. Beschäftigte bearbeiten definierte Aufgaben mit einem gewissen Grad an Selbstständigkeit.

E 3 setzt eine längere Einarbeitung voraus als E 2. Mit besonderer Qualifikation oder spezifischen Anforderungen folgt E 4.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe höchste Stufe
E 2ÜTVöD Sparkassen3.433 €
E 3Diese Seite3.502 €
E 4TVöD Sparkassen3.620 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.