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Entgeltgruppe E 11 TV-L

4.178 € – 6.051 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. April 2026

TV-L steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. E 11 steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Hochqualifizierte Tätigkeiten, die gründliche, umfassende und ausgedehnte Fachkenntnisse erfordern. Typisch für Abteilungsleiterinnen, Referatsleiter und leitende Fachkräfte mit weitreichender Verantwortung.

JSZ

74,35 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Apr. 2026

TV-L

Gehaltstabelle E 11 TV-L

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 14.178 €
53.242 € / Jahr
Stufe 24.445 €
56.645 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.748 €
60.506 € / Jahr
Stufe 45.210 €
66.394 € / Jahr
Stufe 55.881 €
74.945 € / Jahr
Stufe 66.051 €
77.111 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (74,35 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung E 11 TV-L

Stufe 1
4.178 €
Stufe 2
4.445 €
Stufe 3
4.748 €
Stufe 4
5.210 €
Stufe 5
5.881 €
Stufe 6
6.051 €

Gehaltssteigerung von der untersten zur höchsten Stufe: +44.8 % (+1.873 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 11 TV-L

Hochqualifizierte Tätigkeiten, die gründliche, umfassende und ausgedehnte Fachkenntnisse erfordern. Typisch für Abteilungsleiterinnen, Referatsleiter und leitende Fachkräfte mit weitreichender Verantwortung.

E 11 erfordert umfangreiche Fachkenntnisse und Leitungsverantwortung. Darüber liegt E 12 mit besonders weitreichender Verantwortung.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TV-L

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 10TV-L5.644 €
E 11Diese Seite6.051 €
E 12TV-L6.627 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.