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Entgeltgruppe S 14 TVöD SuE

4.073 € – 5.652 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst. Die Entgeltgruppe S 14 richtet sich nach der erforderlichen Qualifikation und der Schwierigkeit der Tätigkeit gemäß Entgeltordnung (VKA) Abschnitt XXIV.

Entgeltgruppe S 14 gilt für Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen und Heilpädagog/innen, deren Tätigkeiten besondere Entscheidungskompetenzen erfordern — etwa in der Kindeswohlgefährdung, bei der Betreuungsbehörde oder im psychosozialen Dienst.

JSZ

85 %

Jahres­sonderzahlung

SuE-Zulage

180 € / Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD SuE

Gehaltstabelle S 14 TVöD SuE

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 14.073 €
52.338 € / Jahr
Stufe 24.351 €
55.910 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.682 €
60.164 € / Jahr
Stufe 45.019 €
64.494 € / Jahr
Stufe 55.391 €
69.274 € / Jahr
Stufe 65.652 €
72.628 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (85 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
4.073 €
Stufe 2
4.351 €
Stufe 3
4.682 €
Stufe 4
5.019 €
Stufe 5
5.391 €
Stufe 6
5.652 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +38.8 % (+1.579 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in S 14 TVöD SuE

Entgeltgruppe S 14 gilt für Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen und Heilpädagog/innen, deren Tätigkeiten besondere Entscheidungskompetenzen erfordern — etwa in der Kindeswohlgefährdung, bei der Betreuungsbehörde oder im psychosozialen Dienst.

S 14 umfasst spezialisierte Sozialarbeit mit weitreichenden Entscheidungskompetenzen. Darüber liegt S 15 für Leitungspositionen größerer Einrichtungen.

Vergleich mit benachbarten S-Gruppen

S-Gruppe höchste Stufe
S 13TVöD SuE5.474 €
S 14Diese Seite5.652 €
S 15TVöD SuE5.824 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.