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Entgeltgruppe E 9c TVöD Bund

3.978 € – 5.488 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

'TVöD Bund' steht für 'Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Bund'. 'E 9c' steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Entgeltgruppe E 9c gilt für Beschäftigte mit den Voraussetzungen von E 9b, deren Tätigkeitsbereich jedoch besonders verantwortungsvoll ist.

Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes sowie bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

JSZ

90 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Bund

Gehaltstabelle E 9c TVöD Bund

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.978 €
51.316 € / Jahr
Stufe 24.250 €
54.825 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.589 €
59.198 € / Jahr
Stufe 44.959 €
63.971 € / Jahr
Stufe 55.359 €
69.131 € / Jahr
Stufe 65.488 €
70.795 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (90 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.978 €
Stufe 2
4.250 €
Stufe 3
4.589 €
Stufe 4
4.959 €
Stufe 5
5.359 €
Stufe 6
5.488 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +38,0 % (+1.510 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 9c TVöD Bund

Die Entgeltgruppe E 9c umfasst Tätigkeiten wie E 9b, jedoch mit einem besonders verantwortungsvollen Aufgabenbereich. Typisch sind koordinierende oder leitende Funktionen auf Fachebene sowie eigenständige Projekttätigkeiten.

Im Vergleich zu E 9b besteht ein Mehrgehalt von +190 € in Stufe 6. Die nächste Gruppe E 10 liegt um +265 € über E 9c und erfordert umfassendere Leitungsverantwortung.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TVöD Bund

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 9aTVöD Bund4.747 €
E 9bTVöD Bund5.298 €
E 9cDiese Seite5.488 €
E 10TVöD Bund5.753 €
E 11TVöD Bund6.327 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.