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Entgeltgruppe S 11a TVöD SuE

3.846 € – 5.362 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst. Die Entgeltgruppe S 11a richtet sich nach der erforderlichen Qualifikation und der Schwierigkeit der Tätigkeit gemäß Entgeltordnung (VKA) Abschnitt XXIV.

Entgeltgruppe S 11a gilt für ständige Vertreter/innen von Leiter/innen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung.

JSZ

85 %

Jahres­sonderzahlung

SuE-Zulage

130 € / Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD SuE

Gehaltstabelle S 11a TVöD SuE

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.846 €
49.421 € / Jahr
Stufe 24.106 €
52.762 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.291 €
55.139 € / Jahr
Stufe 44.766 €
61.243 € / Jahr
Stufe 55.139 €
66.036 € / Jahr
Stufe 65.362 €
68.902 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (85 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.846 €
Stufe 2
4.106 €
Stufe 3
4.291 €
Stufe 4
4.766 €
Stufe 5
5.139 €
Stufe 6
5.362 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +39.4 % (+1.516 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in S 11a TVöD SuE

Entgeltgruppe S 11a gilt für ständige Vertreter/innen von Leiter/innen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung.

S 11a ist auf stellvertretende Leitungsfunktionen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung spezialisiert. Darüber liegt S 11b für anerkannte Sozialarbeiter/innen.

Vergleich mit benachbarten S-Gruppen

S-Gruppe höchste Stufe
S 9TVöD SuE5.273 €
S 11aDiese Seite5.362 €
S 11bTVöD SuE5.441 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.