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Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE

3.915 € – 5.441 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst. Die Entgeltgruppe S 11b richtet sich nach der erforderlichen Qualifikation und der Schwierigkeit der Tätigkeit gemäß Entgeltordnung (VKA) Abschnitt XXIV.

Entgeltgruppe S 11b gilt für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen mit staatlicher Anerkennung sowie für Heilpädagog/innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium und entsprechender Tätigkeit.

JSZ

85 %

Jahres­sonderzahlung

SuE-Zulage

180 € / Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD SuE

Gehaltstabelle S 11b TVöD SuE

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.915 €
50.308 € / Jahr
Stufe 24.181 €
53.726 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.368 €
56.129 € / Jahr
Stufe 44.845 €
62.258 € / Jahr
Stufe 55.217 €
67.038 € / Jahr
Stufe 65.441 €
69.917 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (85 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.915 €
Stufe 2
4.181 €
Stufe 3
4.368 €
Stufe 4
4.845 €
Stufe 5
5.217 €
Stufe 6
5.441 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +39.0 % (+1.526 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in S 11b TVöD SuE

Entgeltgruppe S 11b gilt für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen mit staatlicher Anerkennung sowie für Heilpädagog/innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium und entsprechender Tätigkeit.

S 11b ist der Einstieg für akademisch ausgebildete Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen. Darüber folgt S 12 für schwierigere Tätigkeiten.

Vergleich mit benachbarten S-Gruppen

S-Gruppe höchste Stufe
S 11aTVöD SuE5.362 €
S 11bDiese Seite5.441 €
S 12TVöD SuE5.455 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.