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Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE

3.968 € – 5.455 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst. Die Entgeltgruppe S 12 richtet sich nach der erforderlichen Qualifikation und der Schwierigkeit der Tätigkeit gemäß Entgeltordnung (VKA) Abschnitt XXIV.

Entgeltgruppe S 12 gilt für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen mit staatlicher Anerkennung in schwierigen Tätigkeiten sowie für Heilpädagog/innen mit Hochschulabschluss in schwierigen Tätigkeiten.

JSZ

85 %

Jahres­sonderzahlung

SuE-Zulage

180 € / Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD SuE

Gehaltstabelle S 12 TVöD SuE

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.968 €
50.989 € / Jahr
Stufe 24.237 €
54.445 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.591 €
58.994 € / Jahr
Stufe 44.904 €
63.016 € / Jahr
Stufe 55.291 €
67.989 € / Jahr
Stufe 65.455 €
70.097 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (85 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.968 €
Stufe 2
4.237 €
Stufe 3
4.591 €
Stufe 4
4.904 €
Stufe 5
5.291 €
Stufe 6
5.455 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +37.5 % (+1.487 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in S 12 TVöD SuE

Entgeltgruppe S 12 gilt für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen mit staatlicher Anerkennung in schwierigen Tätigkeiten sowie für Heilpädagog/innen mit Hochschulabschluss in schwierigen Tätigkeiten.

S 12 setzt schwierigere Tätigkeiten bei akademisch ausgebildeten Fachkräften voraus. Darüber liegen S 13 (Kita-Leitung) und S 14 (bes. schwierige Sozialarbeit).

Vergleich mit benachbarten S-Gruppen

S-Gruppe höchste Stufe
S 11bTVöD SuE5.441 €
S 12Diese Seite5.455 €
S 13TVöD SuE5.474 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.