'TVöD-P' steht für 'Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Pflegeberufe'. Die Abkürzung 'P 14' steht für Entgeltgruppe 14. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe P 14 gilt für Beschäftigte als Bereichsleiterinnen/Bereichsleiter bzw. Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter, sowie für Beschäftigte als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Bereichsleiterinnen/Bereichsleitern der Entgeltgruppe P 15.
Laut TVöD-P 2024 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe P 14 im Bereich €4.735 - €5.850, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Die Beschäftigten im Bereich Pflege werden nach einer speziellen Tariftabbelle (P-Tabelle) vergütet. Diese ersetzt die bisher geltende Tabelle Kr (Krankenhäuser).