Jobs beim Staat
Startseite chevron_right Gehalt & Tarife chevron_right TVöD Pflege chevron_right P 14

Entgeltgruppe P 14 TVöD Pflege

5.014 € – 6.194 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD Pflege steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bereich Pflege (BT-B). Die Entgeltgruppe P 14 richtet sich nach Qualifikation, Spezialisierung und übernommener Verantwortung gemäß Entgeltordnung Abschnitt XI (BT-B Anlage 1).

Entgeltgruppe P 14 gilt für Bereichs- oder Abteilungsleitungen mit Führungsverantwortung für mehrere Stationen sowie für ständige Vertreterinnen und Vertreter der Pflegedienstleitung.

JSZ

85 %

Jahres­sonderzahlung

Pflegezulage

141,82 €

pro Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Pflege

Gehaltstabelle P 14 TVöD Pflege

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1
Stufe 2 Einstieg5.014 €
64.430 € / Jahr
Stufe 35.171 €
66.447 € / Jahr
Stufe 45.563 €
71.485 € / Jahr
Stufe 56.097 €
78.346 € / Jahr
Stufe 66.194 €
79.593 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 2 (Eingangsstufe). Bei mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung ist Einstellung in Stufe 3 möglich. Die Jahressonderzahlung (85 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 2 bis Stufe 6

Stufe 2
5.014 €
Stufe 3
5.171 €
Stufe 4
5.563 €
Stufe 5
6.097 €
Stufe 6
6.194 €

Gehaltssteigerung von Stufe 2 zu Stufe 6: +23.5 % (+1.180 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in P 14 TVöD Pflege

Entgeltgruppe P 14 gilt für Bereichs- oder Abteilungsleitungen mit Führungsverantwortung für mehrere Stationen sowie für ständige Vertreterinnen und Vertreter der Pflegedienstleitung.

P 14 ist die Einstiefsgruppe für übergeordnete Pflegeleitungen mit Verantwortung für mehrere Stationen. Darüber liegt P 15 für erweiterte Bereichsleitungen.

Vergleich mit benachbarten P-Gruppen

P-Gruppe höchste Stufe
P 13TVöD Pflege5.779 €
P 14Diese Seite6.194 €
P 15TVöD Pflege6.361 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.