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Entgeltgruppe E 12 TVöD Bund

4.416 € – 6.900 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

'TVöD Bund' steht für 'Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Bund'. 'E 12' steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Entgeltgruppe E 12 gilt für Beschäftigte beim Bund mit besonders komplexen Leitungs- oder Expertentätigkeiten auf Basis eines Hochschulabschlusses.

Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes sowie bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

JSZ

90 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Bund

Gehaltstabelle E 12 TVöD Bund

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 14.416 €
56.966 € / Jahr
Stufe 24.851 €
62.578 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg5.360 €
69.144 € / Jahr
Stufe 45.924 €
76.420 € / Jahr
Stufe 56.586 €
84.959 € / Jahr
Stufe 66.900 €
89.010 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (90 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
4.416 €
Stufe 2
4.851 €
Stufe 3
5.360 €
Stufe 4
5.924 €
Stufe 5
6.586 €
Stufe 6
6.900 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +56,2 % (+2.484 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 12 TVöD Bund

Die Entgeltgruppe E 12 ist für Beschäftigte mit Hochschulabschluss und besonders komplexen Leitungs- oder Expertentätigkeiten vorgesehen. Die Aufgaben umfassen häufig strategische Steuerung oder umfangreiche Projektleitung auf Bundesebene.

E 11 bildet die direkte Vorgängergruppe (−573 € in Stufe 6). E 13 als nächste Gruppe setzt in der Regel einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss voraus (+126 € in Stufe 6).

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TVöD Bund

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 10TVöD Bund5.753 €
E 11TVöD Bund6.327 €
E 12Diese Seite6.900 €
E 13TVöD Bund7.026 €
E 14TVöD Bund7.552 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.