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Entgeltgruppe E 14 TVöD Bund

5.298 € – 7.552 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

'TVöD Bund' steht für 'Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Bund'. 'E 14' steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Entgeltgruppe E 14 gilt für leitende Fachkräfte im höheren Dienst beim Bund mit erweiterter Führungsverantwortung oder besonderer Bedeutung der Tätigkeit.

Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes sowie bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

JSZ

75 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Bund

Gehaltstabelle E 14 TVöD Bund

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 15.298 €
67.550 € / Jahr
Stufe 25.643 €
71.948 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg6.094 €
77.698 € / Jahr
Stufe 46.594 €
84.074 € / Jahr
Stufe 57.152 €
91.188 € / Jahr
Stufe 67.552 €
96.288 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (75 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
5.298 €
Stufe 2
5.643 €
Stufe 3
6.094 €
Stufe 4
6.594 €
Stufe 5
7.152 €
Stufe 6
7.552 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +42,5 % (+2.254 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 14 TVöD Bund

Die Entgeltgruppe E 14 umfasst Führungs- und Expertentätigkeiten im höheren Dienst mit erweiterter Leitungsverantwortung. Typisch sind Referatsleitungen mit Personalverantwortung oder strategische Fachfunktionen auf Bundesebene.

E 13 liegt um −526 € in Stufe 6 darunter. Die Spitzengruppe E 15 erfordert besonders hervorgehobene Leitungsfunktionen (+652 € in Stufe 6). E 15Ü ist eine Übergangsgruppe für besondere Fälle.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TVöD Bund

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 12TVöD Bund6.900 €
E 13TVöD Bund7.026 €
E 14Diese Seite7.552 €
E 15TVöD Bund8.204 €
E 15ÜTVöD Bund9.111 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.