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Entgeltgruppe E 4 TVöD Bund

2.994 € – 3.620 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

'TVöD Bund' steht für 'Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Bund'. 'E 4' steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Entgeltgruppe E 4 gilt für schwierigere Tätigkeiten oder Beschäftigte mit einer Berufsausbildung von weniger als drei Jahren, die in ihrem Fachgebiet eingesetzt werden.

Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes sowie bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

JSZ

95 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Bund

Gehaltstabelle E 4 TVöD Bund

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 12.994 €
38.772 € / Jahr
Stufe 23.190 €
41.310 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg3.355 €
43.447 € / Jahr
Stufe 43.458 €
44.781 € / Jahr
Stufe 53.560 €
46.102 € / Jahr
Stufe 63.620 €
46.879 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (95 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
2.994 €
Stufe 2
3.190 €
Stufe 3
3.355 €
Stufe 4
3.458 €
Stufe 5
3.560 €
Stufe 6
3.620 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +20,9 % (+626 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 4 TVöD Bund

Qualifizierte Bürotätigkeiten und einfachere Sachbearbeitung, die eine Berufsausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten nach Anweisungen erfordern. E 4 ist eine typische Einstiegsgruppe für Verwaltungsfachangestellte.

In E 4 sind häufig Schreibkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Datenpflege sowie Assistenzkräfte in der Materialverwaltung tätig.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TVöD Bund

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 2ÜTVöD Bund3.375 €
E 3TVöD Bund3.502 €
E 4Diese Seite3.620 €
E 5TVöD Bund3.783 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.