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Entgeltgruppe E 5 TVöD Bund

3.124 € – 3.783 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

'TVöD Bund' steht für 'Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Bund'. 'E 5' steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Entgeltgruppe E 5 gilt typischerweise für Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit beim Bund.

Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes sowie bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

JSZ

95 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Bund

Gehaltstabelle E 5 TVöD Bund

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.124 €
40.456 € / Jahr
Stufe 23.318 €
42.968 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg3.449 €
44.665 € / Jahr
Stufe 43.588 €
46.465 € / Jahr
Stufe 53.717 €
48.135 € / Jahr
Stufe 63.783 €
48.990 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (95 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.124 €
Stufe 2
3.318 €
Stufe 3
3.449 €
Stufe 4
3.588 €
Stufe 5
3.717 €
Stufe 6
3.783 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +21,1 % (+659 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 5 TVöD Bund

Qualifizierte Sachbearbeitungs- und Bürotätigkeiten mit Eigenverantwortung und Fachkenntnissen. E 5 ist ein typischer Einstieg für den mittleren Verwaltungsdienst nach einer abgeschlossenen Ausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich.

Zu den typischen Tätigkeiten in E 5 gehören Sachbearbeitung, Poststellenarbeit sowie Aufgaben in der Material- und Raumverwaltung mit einem gewissen Ermessensspielraum.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TVöD Bund

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 3TVöD Bund3.502 €
E 4TVöD Bund3.620 €
E 5Diese Seite3.783 €
E 6TVöD Bund3.926 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.