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Entgeltgruppe S 16 TVöD SuE

4.263 € – 6.003 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst. Die Entgeltgruppe S 16 richtet sich nach der erforderlichen Qualifikation und der Schwierigkeit der Tätigkeit gemäß Entgeltordnung (VKA) Abschnitt XXIV.

Entgeltgruppe S 16 gilt für Leiter/innen von Kitas ab 100 Plätzen, Leiter/innen von Kitas für Menschen mit Behinderung sowie Leiter/innen von Erziehungsheimen oder Wohnheimen ab 50 Plätzen.

JSZ

85 %

Jahres­sonderzahlung

SuE-Zulage

Gültig ab

Mai 2026

TVöD SuE

Gehaltstabelle S 16 TVöD SuE

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 14.263 €
54.780 € / Jahr
Stufe 24.558 €
58.570 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.885 €
62.772 € / Jahr
Stufe 45.288 €
67.951 € / Jahr
Stufe 55.734 €
73.682 € / Jahr
Stufe 66.003 €
77.139 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (85 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
4.263 €
Stufe 2
4.558 €
Stufe 3
4.885 €
Stufe 4
5.288 €
Stufe 5
5.734 €
Stufe 6
6.003 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +40.8 % (+1.740 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in S 16 TVöD SuE

Entgeltgruppe S 16 gilt für Leiter/innen von Kitas ab 100 Plätzen, Leiter/innen von Kitas für Menschen mit Behinderung sowie Leiter/innen von Erziehungsheimen oder Wohnheimen ab 50 Plätzen.

S 16 ist für die Leitung sehr großer Einrichtungen vorgesehen. Darüber liegt S 17 für Einrichtungen ab 130 Plätzen.

Vergleich mit benachbarten S-Gruppen

S-Gruppe höchste Stufe
S 15TVöD SuE5.824 €
S 16Diese Seite6.003 €
S 17TVöD SuE6.382 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.