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Entgeltgruppe E 8 TV-V Versorgungsbetriebe

4.280 € – 5.195 €Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Juni 2026

TV-V steht für Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen kommunalen Versorgungsbetrieben (Stadtwerke, Energie, Wasser, Abwasser). Die Entgeltgruppe E 8 richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß Anlage 1 TV-V.

Selbständige Tätigkeiten von besonderer Schwierigkeit oder besonderer Verantwortung in Versorgungsbetrieben.

JSZ

100 %

Oktober-Entgelt

Jahresgehalt

55.640 €

ab Einstieg

Gültig ab

Juni 2026

TV-V (18. ÄTV)

Gehaltstabelle E 8 TV-V

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg4.280 €
55.640 € / Jahr
Stufe 24.481 €
58.253 € / Jahr
Stufe 34.672 €
60.736 € / Jahr
Stufe 44.864 €
63.232 € / Jahr
Stufe 55.053 €
65.689 € / Jahr
Stufe 65.195 €
67.535 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Jahressonderzahlung (mind. 100 % des Oktober-Entgelts, § 16 TV-V) ist in den Jahreswerten eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
4.280 €
Stufe 2
4.481 €
Stufe 3
4.672 €
Stufe 4
4.864 €
Stufe 5
5.053 €
Stufe 6
5.195 €

Gehaltsentwicklung: +21.4 % (+915 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 8 TV-V

Selbständige Tätigkeiten von besonderer Schwierigkeit oder besonderer Verantwortung in Versorgungsbetrieben.

E 8 erfasst Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Verantwortung. Mit Fachhochschulniveau oder äquivalenter Qualifikation folgt E 9.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe Höchste Stufe
E 7TV-V4.675 €
E 8Diese Seite5.195 €
E 9TV-V5.726 €

Angaben ohne Gewähr. Quelle: TV-V, 18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet. Maßgeblich ist stets der amtliche Tarifvertragstext.