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Entgeltgruppe E 13 TV-V Versorgungsbetriebe

5.984 € – 8.245 €Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Juni 2026

TV-V steht für Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen kommunalen Versorgungsbetrieben (Stadtwerke, Energie, Wasser, Abwasser). Die Entgeltgruppe E 13 richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß Anlage 1 TV-V.

Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit, erheblicher Bedeutung und umfangreicher Verantwortung in kommunalen Versorgungsbetrieben.

JSZ

100 %

Oktober-Entgelt

Jahresgehalt

77.792 €

ab Einstieg

Gültig ab

Juni 2026

TV-V (18. ÄTV)

Gehaltstabelle E 13 TV-V

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg5.984 €
77.792 € / Jahr
Stufe 26.569 €
85.397 € / Jahr
Stufe 37.135 €
92.755 € / Jahr
Stufe 47.589 €
98.657 € / Jahr
Stufe 57.917 €
102.921 € / Jahr
Stufe 68.245 €
107.185 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Jahressonderzahlung (mind. 100 % des Oktober-Entgelts, § 16 TV-V) ist in den Jahreswerten eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
5.984 €
Stufe 2
6.569 €
Stufe 3
7.135 €
Stufe 4
7.589 €
Stufe 5
7.917 €
Stufe 6
8.245 €

Gehaltsentwicklung: +37.8 % (+2.261 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 13 TV-V

Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit, erheblicher Bedeutung und umfangreicher Verantwortung in kommunalen Versorgungsbetrieben.

E 13 vergütet Abteilungsleitungen und hochrangige Fachkräfte mit erheblicher Verantwortung. Mit übergeordneter Verantwortung und Leitungsfunktionen folgt E 14.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe Höchste Stufe
E 12TV-V7.572 €
E 13Diese Seite8.245 €
E 14TV-V9.120 €

Angaben ohne Gewähr. Quelle: TV-V, 18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet. Maßgeblich ist stets der amtliche Tarifvertragstext.