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Entgeltgruppe E 12 TV-V Versorgungsbetriebe

5.594 € – 7.572 €Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Juni 2026

TV-V steht für Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen kommunalen Versorgungsbetrieben (Stadtwerke, Energie, Wasser, Abwasser). Die Entgeltgruppe E 12 richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß Anlage 1 TV-V.

Hochschultätigkeiten mit umfassender Erfahrung von besonderer Schwierigkeit oder Bedeutung in Versorgungsbetrieben.

JSZ

100 %

Oktober-Entgelt

Jahresgehalt

72.722 €

ab Einstieg

Gültig ab

Juni 2026

TV-V (18. ÄTV)

Gehaltstabelle E 12 TV-V

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg5.594 €
72.722 € / Jahr
Stufe 26.111 €
79.443 € / Jahr
Stufe 36.604 €
85.852 € / Jahr
Stufe 47.006 €
91.078 € / Jahr
Stufe 57.288 €
94.744 € / Jahr
Stufe 67.572 €
98.436 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Jahressonderzahlung (mind. 100 % des Oktober-Entgelts, § 16 TV-V) ist in den Jahreswerten eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
5.594 €
Stufe 2
6.111 €
Stufe 3
6.604 €
Stufe 4
7.006 €
Stufe 5
7.288 €
Stufe 6
7.572 €

Gehaltsentwicklung: +35.4 % (+1.978 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 12 TV-V

Hochschultätigkeiten mit umfassender Erfahrung von besonderer Schwierigkeit oder Bedeutung in Versorgungsbetrieben.

E 12 erfasst hochqualifizierte Fachkräfte mit besonderer Bedeutung und erster Leitungsverantwortung. Mit erheblicher Verantwortung und umfangreichem Aufgabenbereich folgt E 13.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe Höchste Stufe
E 11TV-V6.862 €
E 12Diese Seite7.572 €
E 13TV-V8.245 €

Angaben ohne Gewähr. Quelle: TV-V, 18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet. Maßgeblich ist stets der amtliche Tarifvertragstext.