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Entgeltgruppe P 16 TVöD Pflege

5.240 € – 6.938 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD Pflege steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bereich Pflege (BT-B). Die Entgeltgruppe P 16 richtet sich nach Qualifikation, Spezialisierung und übernommener Verantwortung gemäß Entgeltordnung Abschnitt XI (BT-B Anlage 1).

Entgeltgruppe P 16 gilt für Pflegedienstleitungen (PDL) mit gesamtverantwortlicher Führung des Pflegedienstes einer Einrichtung oder für Beschäftigte mit bedeutend erweiterter Verantwortung gegenüber P 15.

JSZ

85 %

Jahres­sonderzahlung

Pflegezulage

141,82 €

pro Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Pflege

Gehaltstabelle P 16 TVöD Pflege

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1
Stufe 2 Einstieg5.240 €
67.334 € / Jahr
Stufe 35.416 €
69.596 € / Jahr
Stufe 45.984 €
76.894 € / Jahr
Stufe 56.646 €
85.401 € / Jahr
Stufe 66.938 €
89.153 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 2 (Eingangsstufe). Bei mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung ist Einstellung in Stufe 3 möglich. Die Jahressonderzahlung (85 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 2 bis Stufe 6

Stufe 2
5.240 €
Stufe 3
5.416 €
Stufe 4
5.984 €
Stufe 5
6.646 €
Stufe 6
6.938 €

Gehaltssteigerung von Stufe 2 zu Stufe 6: +32.4 % (+1.698 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in P 16 TVöD Pflege

Entgeltgruppe P 16 gilt für Pflegedienstleitungen (PDL) mit gesamtverantwortlicher Führung des Pflegedienstes einer Einrichtung oder für Beschäftigte mit bedeutend erweiterter Verantwortung gegenüber P 15.

P 16 ist die höchste P-Gruppe im TVöD Pflege. Sie gilt für Pflegedienstleitungen mit Gesamtverantwortung für den Pflegedienst einer kommunalen Einrichtung.

Typische Berufsbilder

Vergleich mit benachbarten P-Gruppen

P-Gruppe höchste Stufe
P 15TVöD Pflege6.361 €
P 16Diese Seite6.938 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.