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Entgeltgruppe E 1 TVöD Bund

2.544 € – 2.755 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

'TVöD Bund' steht für 'Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Bund'. 'E 1' steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Entgeltgruppe E 1 gilt für einfachste körperliche Tätigkeiten, für die keine Berufsausbildung vorausgesetzt wird, wie Reinigung, Küchenhilfe oder Botendienste beim Bund.

Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes sowie bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

JSZ

95 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

5

Stufe 2–6

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Bund

Gehaltstabelle E 1 TVöD Bund

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1
Stufe 22.544 €
32.945 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg2.569 €
33.269 € / Jahr
Stufe 42.612 €
33.825 € / Jahr
Stufe 52.652 €
34.343 € / Jahr
Stufe 62.755 €
35.677 € / Jahr
info

Stufe 1 wird im TVöD Bund bei Neueinstellungen nicht besetzt. Neueinstellungen beginnen mindestens in Stufe 2; mit einschlägiger Berufserfahrung ist ein Einstieg in Stufe 3 möglich. Die Jahressonderzahlung (95 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 2 bis Stufe 6

Stufe 2
2.544 €
Stufe 3
2.569 €
Stufe 4
2.612 €
Stufe 5
2.652 €
Stufe 6
2.755 €

Gehaltssteigerung von Stufe 2 zu Stufe 6: +8,3 % (+211 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 1 TVöD Bund

Einfachste körperliche und handwerkliche Tätigkeiten, für die keine Berufsausbildung vorausgesetzt wird. E 1 ist die unterste Entgeltgruppe des TVöD Bund und kommt bei Hilfstätigkeiten in Reinigung, Küche, Lager oder allgemeinem Hausmeisterdienst zum Einsatz.

Stufe 1 wird bei Neueinstellungen nicht besetzt – der tatsächliche Einstieg beginnt in Stufe 2. Mit einschlägiger Berufserfahrung ist auch Stufe 3 als Einstieg möglich.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TVöD Bund

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 1Diese Seite2.755 €
E 2TVöD Bund3.433 €
E 2ÜTVöD Bund3.375 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.