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Entgeltgruppe E 8 TV-L

3.420 € – 4.158 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. April 2026

TV-L steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. E 8 steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Tätigkeiten, die umfangreiche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbständige Leistungen erfordern, die über E 7 hinausgehen. Erfahrene Sachbearbeitung mit besonders komplexen Aufgaben oder koordinierender Funktion.

JSZ

88,14 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Apr. 2026

TV-L

Gehaltstabelle E 8 TV-L

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.420 €
44.054 € / Jahr
Stufe 23.659 €
47.133 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg3.796 €
48.898 € / Jahr
Stufe 43.926 €
50.572 € / Jahr
Stufe 54.069 €
52.414 € / Jahr
Stufe 64.158 €
53.561 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (88,14 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung E 8 TV-L

Stufe 1
3.420 €
Stufe 2
3.659 €
Stufe 3
3.796 €
Stufe 4
3.926 €
Stufe 5
4.069 €
Stufe 6
4.158 €

Gehaltssteigerung von der untersten zur höchsten Stufe: +21.6 % (+738 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 8 TV-L

Tätigkeiten, die umfangreiche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbständige Leistungen erfordern, die über E 7 hinausgehen. Erfahrene Sachbearbeitung mit besonders komplexen Aufgaben oder koordinierender Funktion.

E 8 ist die höchste Gruppe im mittleren Dienst ohne Studium. Darüber folgen E 9a und E 9b für den gehobenen Dienst.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TV-L

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 7TV-L3.987 €
E 8Diese Seite4.158 €
E 9aTV-L4.616 €
E 9bTV-L5.015 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.