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Entgeltgruppe P 12 TVöD Pflege

4.657 € – 5.493 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD Pflege steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bereich Pflege (BT-B). Die Entgeltgruppe P 12 richtet sich nach Qualifikation, Spezialisierung und übernommener Verantwortung gemäß Entgeltordnung Abschnitt XI (BT-B Anlage 1).

Entgeltgruppe P 12 gilt für Stationsleitungen mit vollständiger Führungsverantwortung für eine Pflegestation, einschließlich Dienstplanung, Mitarbeiterführung und Qualitätssicherung in kommunalen Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

JSZ

85 %

Jahres­sonderzahlung

Pflegezulage

141,82 €

pro Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Pflege

Gehaltstabelle P 12 TVöD Pflege

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1
Stufe 2 Einstieg4.657 €
59.842 € / Jahr
Stufe 34.803 €
61.719 € / Jahr
Stufe 45.166 €
66.383 € / Jahr
Stufe 55.389 €
69.249 € / Jahr
Stufe 65.493 €
70.585 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 2 (Eingangsstufe). Bei mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung ist Einstellung in Stufe 3 möglich. Die Jahressonderzahlung (85 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 2 bis Stufe 6

Stufe 2
4.657 €
Stufe 3
4.803 €
Stufe 4
5.166 €
Stufe 5
5.389 €
Stufe 6
5.493 €

Gehaltssteigerung von Stufe 2 zu Stufe 6: +18.0 % (+836 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in P 12 TVöD Pflege

Entgeltgruppe P 12 gilt für Stationsleitungen mit vollständiger Führungsverantwortung für eine Pflegestation, einschließlich Dienstplanung, Mitarbeiterführung und Qualitätssicherung in kommunalen Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

P 12 ist die Standardeingruppierung für Stationsleitungen mit umfassender Führungsverantwortung. Mit erweitertem Verantwortungsumfang folgt P 13.

Typische Berufsbilder

Vergleich mit benachbarten P-Gruppen

P-Gruppe höchste Stufe
P 11TVöD Pflege5.234 €
P 12Diese Seite5.493 €
P 13TVöD Pflege5.779 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.