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Entgeltgruppe E 10 TV-V Versorgungsbetriebe

4.912 € – 6.256 €Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Juni 2026

TV-V steht für Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen kommunalen Versorgungsbetrieben (Stadtwerke, Energie, Wasser, Abwasser). Die Entgeltgruppe E 10 richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß Anlage 1 TV-V.

FH-Niveau mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung oder besondere Leistungsanforderungen in Versorgungsbetrieben.

JSZ

100 %

Oktober-Entgelt

Jahresgehalt

63.856 €

ab Einstieg

Gültig ab

Juni 2026

TV-V (18. ÄTV)

Gehaltstabelle E 10 TV-V

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg4.912 €
63.856 € / Jahr
Stufe 25.360 €
69.680 € / Jahr
Stufe 35.693 €
74.009 € / Jahr
Stufe 45.915 €
76.895 € / Jahr
Stufe 56.114 €
79.482 € / Jahr
Stufe 66.256 €
81.328 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Jahressonderzahlung (mind. 100 % des Oktober-Entgelts, § 16 TV-V) ist in den Jahreswerten eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
4.912 €
Stufe 2
5.360 €
Stufe 3
5.693 €
Stufe 4
5.915 €
Stufe 5
6.114 €
Stufe 6
6.256 €

Gehaltsentwicklung: +27.4 % (+1.344 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 10 TV-V

FH-Niveau mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung oder besondere Leistungsanforderungen in Versorgungsbetrieben.

E 10 vergütet erfahrene Ingenieure und Fachkräfte mit besonderer Bedeutung. Mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss oder höchster fachlicher Expertise folgt E 11.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe Höchste Stufe
E 9TV-V5.726 €
E 10Diese Seite6.256 €
E 11TV-V6.862 €

Angaben ohne Gewähr. Quelle: TV-V, 18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet. Maßgeblich ist stets der amtliche Tarifvertragstext.