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Entgeltgruppe E 12 TVöD Sparkassen

4.416 € – 6.900 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD Sparkassen steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderen Teil Sparkassen (BT-S). Die Entgeltgruppe E 12 richtet sich nach Qualifikation und Anforderungen der Stelle gemäß Entgeltordnung Abschnitt XXV (Sparkassen) zum TVöD.

Entgeltgruppe E 12 gilt für Tätigkeiten mit besonderer Bedeutung und umfassender Verantwortung, z. B. Abteilungsleitung, strategische Referententätigkeit oder Leitung des Risikocontrollings.

SSZ

74,77 %

Garantieanteil

Jahresgehalt

56.294 €

ab Einstieg

Gültig ab

Mai 2026

TVöD BT-S

Gehaltstabelle E 12 TVöD Sparkassen

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg4.416 €
56.294 € / Jahr
Stufe 24.851 €
61.839 € / Jahr
Stufe 35.360 €
68.328 € / Jahr
Stufe 45.924 €
75.517 € / Jahr
Stufe 56.586 €
83.956 € / Jahr
Stufe 66.900 €
87.959 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Sparkassensonderzahlung (SSZ, Garantieanteil: 75 %) wird im November ausgezahlt und ist in den Jähreswerten bereits eingerechnet. Zusätzlich sind variable Anteile von bis zu 114 % möglich.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
4.416 €
Stufe 2
4.851 €
Stufe 3
5.360 €
Stufe 4
5.924 €
Stufe 5
6.586 €
Stufe 6
6.900 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +56.2 % (+2.484 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 12 TVöD Sparkassen

Entgeltgruppe E 12 gilt für Tätigkeiten mit besonderer Bedeutung und umfassender Verantwortung, z. B. Abteilungsleitung, strategische Referententätigkeit oder Leitung des Risikocontrollings.

E 12 erfasst Abteilungsleitungen und hochrangige Stabsfunktionen. Mit weiterer Führungsverantwortung folgt E 13.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe höchste Stufe
E 11TVöD Sparkassen6.327 €
E 12Diese Seite6.900 €
E 13TVöD Sparkassen7.026 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.