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Entgeltgruppe E 13 TVöD Sparkassen

4.901 € – 7.026 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD Sparkassen steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderen Teil Sparkassen (BT-S). Die Entgeltgruppe E 13 richtet sich nach Qualifikation und Anforderungen der Stelle gemäß Entgeltordnung Abschnitt XXV (Sparkassen) zum TVöD.

Entgeltgruppe E 13 gilt für leitende Tätigkeiten mit umfangreicher Entscheidungsbefugnis und wissenschaftlicher oder akademischer Expertise auf höchstem Niveau in kommunalen Sparkassen.

SSZ

74,77 %

Garantieanteil

Jahresgehalt

62.476 €

ab Einstieg

Gültig ab

Mai 2026

TVöD BT-S

Gehaltstabelle E 13 TVöD Sparkassen

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg4.901 €
62.476 € / Jahr
Stufe 25.279 €
67.295 € / Jahr
Stufe 35.710 €
72.789 € / Jahr
Stufe 46.177 €
78.743 € / Jahr
Stufe 56.727 €
85.754 € / Jahr
Stufe 67.026 €
89.565 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Sparkassensonderzahlung (SSZ, Garantieanteil: 75 %) wird im November ausgezahlt und ist in den Jähreswerten bereits eingerechnet. Zusätzlich sind variable Anteile von bis zu 114 % möglich.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
4.901 €
Stufe 2
5.279 €
Stufe 3
5.710 €
Stufe 4
6.177 €
Stufe 5
6.727 €
Stufe 6
7.026 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +43.4 % (+2.125 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 13 TVöD Sparkassen

Entgeltgruppe E 13 gilt für leitende Tätigkeiten mit umfangreicher Entscheidungsbefugnis und wissenschaftlicher oder akademischer Expertise auf höchstem Niveau in kommunalen Sparkassen.

E 13 ist die Einstiefsgruppe für leitende Führungskräfte. Mit erweiterter Verantwortung und höherem Entscheidungsspielraum folgt E 14.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe höchste Stufe
E 12TVöD Sparkassen6.900 €
E 13Diese Seite7.026 €
E 14TVöD Sparkassen7.552 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.