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Entgeltgruppe E 7 TVöD Bund

3.295 € – 4.045 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

'TVöD Bund' steht für 'Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Bund'. 'E 7' steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Entgeltgruppe E 7 gilt für qualifizierte Fachkräfte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse und zu mindestens einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.

Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte des Bundes sowie bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

JSZ

95 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Mai 2026

TVöD Bund

Gehaltstabelle E 7 TVöD Bund

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.295 €
42.670 € / Jahr
Stufe 23.538 €
45.817 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg3.683 €
47.695 € / Jahr
Stufe 43.829 €
49.586 € / Jahr
Stufe 53.969 €
51.399 € / Jahr
Stufe 64.045 €
52.383 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (95 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.295 €
Stufe 2
3.538 €
Stufe 3
3.683 €
Stufe 4
3.829 €
Stufe 5
3.969 €
Stufe 6
4.045 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +22,8 % (+750 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 7 TVöD Bund

Qualifizierte Sachbearbeitung mit Verantwortung und Entscheidungsspielraum. E 7 setzt vertiefte Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung komplexerer Vorgänge voraus.

In E 7 sind häufig Teamassistenz mit Leitungsunterstützung, spezialisierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Referentinnen und Referenten im Innendienst tätig.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TVöD Bund

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 5TVöD Bund3.783 €
E 6TVöD Bund3.926 €
E 7Diese Seite4.045 €
E 8TVöD Bund4.231 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.