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Entgeltgruppe E 6 TV-V Versorgungsbetriebe

3.743 € – 4.353 €Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Juni 2026

TV-V steht für Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe. Er gilt für Beschäftigte in rechtlich selbständigen kommunalen Versorgungsbetrieben (Stadtwerke, Energie, Wasser, Abwasser). Die Entgeltgruppe E 6 richtet sich nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß Anlage 1 TV-V.

Tätigkeiten mit vielseitigen Fachkenntnissen und selbständigen Leistungen in Versorgungsbetrieben.

JSZ

100 %

Oktober-Entgelt

Jahresgehalt

48.659 €

ab Einstieg

Gültig ab

Juni 2026

TV-V (18. ÄTV)

Gehaltstabelle E 6 TV-V

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg3.743 €
48.659 € / Jahr
Stufe 23.925 €
51.025 € / Jahr
Stufe 34.078 €
53.014 € / Jahr
Stufe 44.210 €
54.730 € / Jahr
Stufe 54.286 €
55.718 € / Jahr
Stufe 64.353 €
56.589 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Jahressonderzahlung (mind. 100 % des Oktober-Entgelts, § 16 TV-V) ist in den Jahreswerten eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.743 €
Stufe 2
3.925 €
Stufe 3
4.078 €
Stufe 4
4.210 €
Stufe 5
4.286 €
Stufe 6
4.353 €

Gehaltsentwicklung: +16.3 % (+610 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 6 TV-V

Tätigkeiten mit vielseitigen Fachkenntnissen und selbständigen Leistungen in Versorgungsbetrieben.

E 6 belohnt vielseitige Fachkenntnisse und eigenständiges Arbeiten. Mit umfassenden Kenntnissen und vollständig selbständigen Leistungen folgt E 7.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe Höchste Stufe
E 5TV-V4.135 €
E 6Diese Seite4.353 €
E 7TV-V4.675 €

Angaben ohne Gewähr. Quelle: TV-V, 18. Änderungstarifvertrag vom 6. April 2025, gültig ab 1. Juni 2026. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet. Maßgeblich ist stets der amtliche Tarifvertragstext.