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Entgeltgruppe E 4 TV-L

2.949 € – 3.579 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. April 2026

TV-L steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. E 4 steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

Tätigkeiten, die gründliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine Berufsausbildung oder mehrjährige Erfahrung erworben wurden. Häufig für qualifizierte Unterstützungsberufe in der öffentlichen Verwaltung.

JSZ

87,43 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Apr. 2026

TV-L

Gehaltstabelle E 4 TV-L

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 12.949 €
37.966 € / Jahr
Stufe 23.179 €
40.927 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg3.341 €
43.013 € / Jahr
Stufe 43.431 €
44.172 € / Jahr
Stufe 53.521 €
45.330 € / Jahr
Stufe 63.579 €
46.077 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (87,43 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung E 4 TV-L

Stufe 1
2.949 €
Stufe 2
3.179 €
Stufe 3
3.341 €
Stufe 4
3.431 €
Stufe 5
3.521 €
Stufe 6
3.579 €

Gehaltssteigerung von der untersten zur höchsten Stufe: +21.4 % (+630 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 4 TV-L

Tätigkeiten, die gründliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine Berufsausbildung oder mehrjährige Erfahrung erworben wurden. Häufig für qualifizierte Unterstützungsberufe in der öffentlichen Verwaltung.

E 4 baut auf E 3 auf und erfordert gründlichere Kenntnisse. Mit Fachkenntnissen und Eigenverantwortung folgt E 5.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TV-L

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 3TV-L3.463 €
E 4Diese Seite3.579 €
E 5TV-L3.720 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.