'TV-L' steht für 'Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft deutscher Länder'. Die Abkürzung 'E 3' steht für Entgeltgruppe 3. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe E 3 gilt typischerweise für angelernte oder ungelernte Beschäftigte, vergleichbar mit dem einfachen Dienst bei Beamten.
Laut TV-L 2025 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 3 im Bereich €2.816 - €3.363, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Der Tarifvertrag TV-L gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.