JSZ
87,43 %
Jahressonderzahlung
Stufen
6
Stufe 1–6
Gültig ab
Apr. 2026
TV-L
Gehaltstabelle E 3 TV-L
| Stufe | Monatlich (brutto) | Jährlich (inkl. JSZ) | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.916 € 37.541 € / Jahr | 37.541 € inkl. 2.549 € Jahressonderzahlung | ohne Berufserfahrung |
| Stufe 2 | 3.140 € 40.425 € / Jahr | 40.425 € inkl. 2.745 € Jahressonderzahlung | mind. 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung |
| Stufe 3 Einstieg | 3.205 € 41.262 € / Jahr | 41.262 € inkl. 2.802 € Jahressonderzahlung | mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung |
| Stufe 4 | 3.308 € 42.588 € / Jahr | 42.588 € inkl. 2.892 € Jahressonderzahlung | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
| Stufe 5 | 3.392 € 43.670 € / Jahr | 43.670 € inkl. 2.966 € Jahressonderzahlung | nach 4 Jahren in Stufe 4 |
| Stufe 6 | 3.463 € 44.584 € / Jahr | 44.584 € inkl. 3.028 € Jahressonderzahlung | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (87,43 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.
Gehaltsentwicklung E 3 TV-L
Gehaltssteigerung von der untersten zur höchsten Stufe: +18.8 % (+547 € / Monat)
Tätigkeiten und Berufsbilder in E 3 TV-L
Tätigkeiten mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung oder gründlichen Kenntnissen und Fertigkeiten. E 3 ist eine der häufigsten Einstiegsgruppen für Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung im einfachen Dienst der Länder.
E 3 ist die häufigste Einstiegsgruppe im einfachen Dienst. Darüber liegt E 4 mit qualifizierteren Anforderungen.
Typische Berufsbilder