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Entgeltgruppe E 2Ü TV-L Übergangsgruppe

2.811 € – 3.386 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. April 2026

TV-L steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. E 2Ü steht für Entgeltgruppe – die Einstufung richtet sich nach der für die Stelle erforderlichen Qualifikation.

E 2Ü ist eine Übergangsgruppe, die bei der Ablösung des BAT durch den TV-L 2006 eingeführt wurde. Sie liegt zwischen E 2 und E 3 und gilt ausschließlich für aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte. Neueinstellungen erfolgen nicht mehr in E 2Ü.

JSZ

87,43 %

Jahres­sonderzahlung

Stufen

6

Stufe 1–6

Gültig ab

Apr. 2026

TV-L

Gehaltstabelle E 2Ü TV-L

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 12.811 €
36.190 € / Jahr
Stufe 23.031 €
39.022 € / Jahr
Stufe 33.115 €
40.103 € / Jahr
Stufe 43.218 €
41.429 € / Jahr
Stufe 53.289 €
42.344 € / Jahr
Stufe 63.386 €
43.592 € / Jahr
info

E E 2Ü ist eine Übergangsgruppe – Neueinstellungen sind nicht mehr vorgesehen. Die Jahressonderzahlung (87,43 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung E 2Ü TV-L

Stufe 1
2.811 €
Stufe 2
3.031 €
Stufe 3
3.115 €
Stufe 4
3.218 €
Stufe 5
3.289 €
Stufe 6
3.386 €

Gehaltssteigerung von der untersten zur höchsten Stufe: +20.5 % (+575 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 2Ü TV-L

E 2Ü ist eine Übergangsgruppe, die bei der Ablösung des BAT durch den TV-L 2006 eingeführt wurde. Sie liegt zwischen E 2 und E 3 und gilt ausschließlich für aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte. Neueinstellungen erfolgen nicht mehr in E 2Ü.

E 2Ü liegt zwischen E 2 und E 3. Als Übergangsgruppe sind keine Neueinstellungen mehr möglich.

Vergleich mit benachbarten Entgeltgruppen TV-L

Entgeltgruppe höchste Stufe
E 2TV-L3.386 €
E 2ÜDiese Seite3.386 €
E 3TV-L3.463 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.