Einigung in den Tarifverhandlungen: Beschäftige von Bund und Kommunen erhalten einmalig steuer- und abgabenfrei 1.240 Euro im Juni 2023 und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro, ebenfalls steuer- und abgabenfrei. Neue Tariftabellen gelten erst ab 1. März 2024.
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'TV-L' steht für 'Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft deutscher Länder'. Die Abkürzung 'E 2' steht für Entgeltgruppe 2. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe E 2 gilt typischerweise für angelernte oder ungelernte Beschäftigte, vergleichbar mit dem einfachen Dienst bei Beamten.
Laut TV-L 2023 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 2 im Bereich €2.303 - €2.915, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Der Tarifvertrag TV-L gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.