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Entgeltgruppe S 2 TVöD SuE

2.908 € – 3.442 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst. Die Entgeltgruppe S 2 richtet sich nach der erforderlichen Qualifikation und der Schwierigkeit der Tätigkeit gemäß Entgeltordnung (VKA) Abschnitt XXIV.

Entgeltgruppe S 2 umfasst einfache Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst, für die keine spezielle Berufsausbildung vorausgesetzt wird. Typisch sind unterstützende Aufgaben in Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen.

JSZ

90 %

Jahres­sonderzahlung

SuE-Zulage

130 € / Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD SuE

Gehaltstabelle S 2 TVöD SuE

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 12.908 €
37.513 € / Jahr
Stufe 23.031 €
39.100 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg3.122 €
40.274 € / Jahr
Stufe 43.220 €
41.538 € / Jahr
Stufe 53.331 €
42.970 € / Jahr
Stufe 63.442 €
44.402 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (90 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
2.908 €
Stufe 2
3.031 €
Stufe 3
3.122 €
Stufe 4
3.220 €
Stufe 5
3.331 €
Stufe 6
3.442 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +18.4 % (+534 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in S 2 TVöD SuE

Entgeltgruppe S 2 umfasst einfache Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst, für die keine spezielle Berufsausbildung vorausgesetzt wird. Typisch sind unterstützende Aufgaben in Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen.

S 2 ist die unterste besetzte S-Gruppe. Die nächsthöhere Gruppe S 3 setzt Kinderpfleger/innen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit voraus.

Vergleich mit benachbarten S-Gruppen

S-Gruppe höchste Stufe
S 2Diese Seite3.442 €
S 3TVöD SuE3.849 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.