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Entgeltgruppe E 5 TVöD Sparkassen

3.124 € – 3.783 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD Sparkassen steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderen Teil Sparkassen (BT-S). Die Entgeltgruppe E 5 richtet sich nach Qualifikation und Anforderungen der Stelle gemäß Entgeltordnung Abschnitt XXV (Sparkassen) zum TVöD.

Entgeltgruppe E 5 gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einer für die Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung (z. B. Bankkaufmann/-frau, Sparkassenkaufmann/-frau).

SSZ

74,77 %

Garantieanteil

Jahresgehalt

39.824 €

ab Einstieg

Gültig ab

Mai 2026

TVöD BT-S

Gehaltstabelle E 5 TVöD Sparkassen

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 1 Einstieg3.124 €
39.824 € / Jahr
Stufe 23.318 €
42.297 € / Jahr
Stufe 33.449 €
43.967 € / Jahr
Stufe 43.588 €
45.739 € / Jahr
Stufe 53.717 €
47.383 € / Jahr
Stufe 63.783 €
48.225 € / Jahr
info

Einstellung grundsätzlich in Stufe 1. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist eine höhere Einstiegsstufe möglich. Die Sparkassensonderzahlung (SSZ, Garantieanteil: 75 %) wird im November ausgezahlt und ist in den Jähreswerten bereits eingerechnet. Zusätzlich sind variable Anteile von bis zu 114 % möglich.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.124 €
Stufe 2
3.318 €
Stufe 3
3.449 €
Stufe 4
3.588 €
Stufe 5
3.717 €
Stufe 6
3.783 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +21.1 % (+659 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in E 5 TVöD Sparkassen

Entgeltgruppe E 5 gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einer für die Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung (z. B. Bankkaufmann/-frau, Sparkassenkaufmann/-frau).

E 5 ist die typische Einstiefsgruppe für Bankkaufleute und Sparkassenkaufleute nach der Ausbildung. Mit zunehmender Berufserfahrung folgt E 6.

Vergleich mit benachbarten E-Gruppen

E-Gruppe höchste Stufe
E 4TVöD Sparkassen3.620 €
E 5Diese Seite3.783 €
E 6TVöD Sparkassen3.926 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.