'TVöD-P' steht für 'Tarifvertrag Öffentlicher Dienst - Pflegeberufe'. Die Abkürzung 'P 5' steht für Entgeltgruppe 5. Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist.
Entgeltgruppe P 5 gilt z.B. für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit.
Laut TVöD-P 2025 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe P 5 im Bereich €2.828 - €3.530, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.
Die Beschäftigten im Bereich Pflege werden nach einer speziellen Tariftabbelle (P-Tabelle) vergütet. Diese ersetzt die bisher geltende Tabelle Kr (Krankenhäuser).