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Entgeltgruppe S 8b TVöD SuE

3.579 € – 5.191 € Bruttogehalt / Monat
Gültig ab 1. Mai 2026

TVöD SuE steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst. Die Entgeltgruppe S 8b richtet sich nach der erforderlichen Qualifikation und der Schwierigkeit der Tätigkeit gemäß Entgeltordnung (VKA) Abschnitt XXIV.

Entgeltgruppe S 8b umfasst Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung in besonders schwierigen Tätigkeiten, Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen mit staatlicher Anerkennung sowie Handwerksmeister/innen als Gruppenleiter/in.

JSZ

90 %

Jahres­sonderzahlung

SuE-Zulage

130 € / Monat

Gültig ab

Mai 2026

TVöD SuE

Gehaltstabelle S 8b TVöD SuE

Stufe Monatlich (brutto)
Stufe 13.579 €
46.169 € / Jahr
Stufe 23.813 €
49.188 € / Jahr
Stufe 3 Einstieg4.092 €
52.787 € / Jahr
Stufe 44.503 €
58.089 € / Jahr
Stufe 54.893 €
63.120 € / Jahr
Stufe 65.191 €
66.964 € / Jahr
info

Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung können maximal in Stufe 3 erfolgen. Die Jahressonderzahlung (90 % eines Monatsbruttos) ist in den Jahreswerten bereits eingerechnet.

Gehaltsentwicklung Stufe 1 bis Stufe 6

Stufe 1
3.579 €
Stufe 2
3.813 €
Stufe 3
4.092 €
Stufe 4
4.503 €
Stufe 5
4.893 €
Stufe 6
5.191 €

Gehaltssteigerung von Stufe 1 zu Stufe 6: +45.0 % (+1.612 € / Monat)

Tätigkeiten und Berufsbilder in S 8b TVöD SuE

Entgeltgruppe S 8b umfasst Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung in besonders schwierigen Tätigkeiten, Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen mit staatlicher Anerkennung sowie Handwerksmeister/innen als Gruppenleiter/in.

S 8b umfasst Fachkräfte mit anspruchsvolleren Aufgaben. Darüber folgt S 9 mit koordinierenden Aufgaben oder Leitungsfunktion.

Vergleich mit benachbarten S-Gruppen

S-Gruppe höchste Stufe
S 8aTVöD SuE4.669 €
S 8bDiese Seite5.191 €
S 9TVöD SuE5.273 €

Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns, alle Gehaltsangaben und Tarifinformationen stets aktuell und korrekt zu halten. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Daten übernehmen. Maßgeblich sind stets die offiziellen Tarifverträge und Bekanntmachungen der zuständigen Tarifparteien.