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Flurförderfahrzeugführer

Ein Flurförderfahrzeugführer ist eine Person, die motorisierte Fahrzeuge steuert, die Lasten auf Betriebsgeländen oder in Lagerhallen transportieren. Hierzu zählen insbesondere Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler. Der Begriff ist typisch für die Logistikbranche, die Arbeitssicherheit und das Berufsrecht.

Herkunft & Entstehung

  • Flurförderfahrzeug: Fachwort für Fahrzeuge, die Lasten auf kurzen Wegen bewegen, meist ohne eigene Fahrbahn (z. B. Gabelstapler).
  • Führer: Betreiber, Fahrer, Bediener.

Der Begriff stammt aus der deutschen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungssprache, die präzise Berufsbezeichnungen verwendet.

Rechts-/Fachkontext

Für das Führen eines Flurförderfahrzeugs ist ein Fahrausweis vorgeschrieben (§ 7 DGUV Vorschrift 68). Dieser Fahrausweis wird nach einer theoretischen und praktischen Prüfung erteilt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter nur bei nachgewiesener Eignung einzusetzen.

Kulturelle Bedeutung

„Flurförderfahrzeugführer“ ist ein Paradebeispiel deutscher Präzisionssprache, die aus einfachen Tätigkeiten komplexe Titel macht. Im Alltag sagt man meist schlicht „Staplerfahrer“.

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