Gelegenheitsverkehr
Gelegenheitsverkehr bezeichnet Verkehrsdienstleistungen, die nicht regelmäßig nach einem festen Fahrplan durchgeführt werden. Dazu gehören Mietwagenverkehr, Taxiverkehr oder Busreisen, die nur bei Bedarf stattfinden.
Herkunft & Entstehung
Der Begriff stammt aus der Verwaltungssprache des Personenbeförderungsrechts. „Gelegenheit“ bedeutet hier: nach Bedarf, nicht planmäßig.
Rechts-/Fachkontext
Regelungen finden sich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Gelegenheitsverkehr unterscheidet sich vom Linienverkehr durch fehlende Fahrpläne und eine flexible Preisgestaltung.
Kulturelle Bedeutung
Der Begriff verdeutlicht die Neigung der Verwaltung, einfache Sachverhalte komplex zu benennen. Statt „Taxiverkehr“ heißt es dann „Gelegenheitsverkehr“.
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