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Gemeinderat

Definition

Der Gemeinderat ist das gewählte Parlament einer Gemeinde oder Stadt in Deutschland, das die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungen sicherstellt. Da nicht alle Einwohner direkt in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können, übernehmen die Mitglieder des Gemeinderats die Verantwortung, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten. Der Gemeinderat trifft Entscheidungen zu lokalen Angelegenheiten, plant Projekte und verwaltet die kommunalen Ressourcen. In vielen Städten wird er auch als Stadtverordnetenversammlung bezeichnet.

Aufgaben und Funktionen

  • Gesetzgebung: Erlass von Satzungen und Verordnungen für die Gemeinde.
  • Haushaltsplanung: Genehmigung und Kontrolle des Haushaltsplans.
  • Projektplanung: Initiierung und Planung kommunaler Projekte, wie Bauvorhaben und Infrastrukturmaßnahmen.
  • Bürgervertretung: Interessen und Anliegen der Bürger in politischen Entscheidungen vertreten.
  • Kontrolle der Verwaltung: Überwachung und Kontrolle der Gemeindeverwaltung und ihrer Entscheidungen.

Unterschiede in der Begriffsnutzung

Der Begriff „Gemeinderat“ variiert jedoch je nach Bundesland.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird das kommunale Vertretungsorgan einer Gemeinde als „Gemeinderat“ bezeichnet.

In anderen Bundesländern existieren jedoch abweichende Bezeichnungen: In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird das Gremium als „Gemeindevertretung“ bezeichnet. In Niedersachsen lautet die offizielle Bezeichnung hingegen schlicht „Rat“.

Zusammensetzung

Der Gemeinderat setzt sich in der Regel aus Mitgliedern zusammen, die durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen gewählt werden. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder variiert je nach Größe der Gemeinde und kann von etwa 10 bis über 50 Mitgliedern reichen.

Die Mitglieder schließen sich häufig in Fraktionen zusammen, die in der Regel politischen Parteien oder Wählergemeinschaften angehören. In vielen Gemeinden ist auch der Bürgermeister Mitglied des Gemeinderats und nimmt an den Sitzungen teil. Zudem können in einigen Fällen Vertreter von bestimmten Gruppen oder Organisationen eingeladen werden, um die Interessen aller Bürger zu berücksichtigen. Diese Struktur sorgt dafür, dass der Gemeinderat die Vielfalt der Meinungen und Interessen innerhalb der Gemeinde widerspiegelt.

Ehrenamtliches Arbeiten

Gemeinderäte sind in der Regel nicht hauptberuflich in dieser Funktion tätig. Sie erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit im Rat. Zudem müssen die Ratsmitglieder von ihrem Arbeitgeber für die Sitzungen und Aufgaben im Gemeinderat freigestellt werden. Sollte es durch diese Freistellung zu einem Verdienstausfall kommen, haben sie Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung.

Zusammenfassung

Der Gemeinderat ist das gewählte Parlament einer Gemeinde oder Stadt in Deutschland und sichert die Bürgerbeteiligung an kommunalen Entscheidungen. Er vertritt die Interessen der Bevölkerung, trifft lokale Entscheidungen, plant Projekte und verwaltet Ressourcen. Zu seinen Aufgaben gehören die Gesetzgebung, Haushaltsplanung, Projektinitiierung sowie die Kontrolle der Verwaltung. Die Mitglieder werden in allgemeinen Wahlen gewählt und schließen sich oft in Fraktionen zusammen, häufig bestehend aus politischen Parteien. In vielen Fällen ist der Bürgermeister ebenfalls Mitglied. Gemeinderäte arbeiten ehrenamtlich und erhalten eine Aufwandsentschädigung, zudem müssen sie von ihrem Arbeitgeber für die Ratstätigkeiten freigestellt werden.

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