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Jahressonderzahlung

Definition

Die Jahressonderzahlung, häufig auch als Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt bezeichnet, ist eine zusätzliche finanzielle Leistung, die Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten. Sie ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD oder TV-L) festgelegt und stellt einen wichtigen Bestandteil der Vergütung dar. Diese Sonderzahlung wird in der Regel einmal jährlich gewährt und zielt darauf ab, die Arbeitnehmer in der Weihnachtszeit finanziell zu unterstützen.

Höhe der Auszahlung

Die Höhe der Jahressonderzahlung variiert je nach Tarifvertrag und Beschäftigungsgruppe. Typischerweise beträgt die Sonderzahlung einen bestimmten Prozentsatz des monatlichen Bruttogehalts, häufig zwischen 50 % und 100 % eines Monatsgehalts. Die Auszahlung erfolgt meist im November oder Dezember, um den Arbeitnehmern einen zusätzlichen finanziellen Spielraum während der Feiertage zu bieten. In manchen Fällen kann die Jahressonderzahlung auch anteilig gezahlt werden, insbesondere wenn ein Mitarbeiter nicht das ganze Jahr über beschäftigt war.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst sind im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung, es sei denn, diese ist vertraglich oder tariflich geregelt. Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD oder TV-L fallen, haben Anspruch auf diese Sonderzahlung, sofern sie die im Tarifvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L

  • Auszahlung und Anspruch: Die Jahressonderzahlung wird im November ausgezahlt. Anspruch haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, unabhängig von Elternzeit oder Mutterschutz.
  • Berechnung: Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich nach den Entgeltgruppen und beträgt für TVöD (VKA) bis zu 84,51% des durchschnittlichen Entgelts der Monate Juli bis September.
  • Kürzungen: Der Anspruch kann um 1/12 für jeden Kalendermonat gekürzt werden, in dem kein Anspruch auf Entgelt besteht. Bei Mutterschutz und Elternzeit bleibt der Anspruch jedoch unberührt.
  • Krankheit: Beschäftigte im Krankheitsfall erhalten die Jahressonderzahlung, solange sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben; eine längere Krankheit kann zu einer Kürzung führen.
  • Altersteilzeit: Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit haben ebenfalls Anspruch auf die Jahressonderzahlung, die anteilig berechnet wird.

Bedeutung für Beschäftige

Die Jahressonderzahlung hat eine hohe Bedeutung für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie dient nicht nur der finanziellen Entlastung, sondern auch der Motivation und Bindung der Mitarbeiter an ihren Arbeitgeber. Gerade in der Weihnachtszeit, in der viele zusätzliche Ausgaben anfallen, stellt diese Zahlung eine willkommene Unterstützung dar. Die Sonderzahlung wird oft als Zeichen der Wertschätzung durch den Arbeitgeber wahrgenommen und kann dazu beitragen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.

Zusammenfassung

Die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst ist eine jährliche finanzielle Leistung, die Beschäftigte in der Regel im November oder Dezember erhalten. Sie ist im Tarifvertrag geregelt und variiert in ihrer Höhe je nach Beschäftigungsgruppe. Diese Zahlung hat sowohl finanzielle als auch psychologische Bedeutung, da sie zur Motivation und Loyalität der Mitarbeiter beiträgt. Insgesamt stellt die Jahressonderzahlung einen wichtigen Anreiz für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst dar und wird als wertvolle Zusatzleistung geschätzt.

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