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Jobbike / Jobrad

Definition

Jobbike / Jobrad ist ein Konzept, das Mitarbeitern ermöglicht, ein Fahrrad oder E-Bike über ihren Arbeitgeber zu leasen. Die Nutzung des Fahrrads erfolgt meist steuerlich begünstigt. Der Arbeitgeber übernimmt die Anschaffungskosten, und die Mitarbeiter zahlen eine monatliche Rate, die oft durch Gehaltsumwandlung erfolgt. Ziel ist es, umweltfreundliche Mobilität zu fördern, Gesundheit und Fitness der Mitarbeiter zu unterstützen sowie die Dienstreise- und Pendelwege zu erleichtern.

Gehaltsumwandlung und steuerliche Vorteile:

Ein zentraler Aspekt beim Jobbike/Jobrad ist die Möglichkeit der Finanzierung über den Arbeitgeber. Es gibt zwei Modelle: die Gehaltsumwandlung und die Bereitstellung des Fahrrads zusätzlich zum Gehalt.

Bei der Gehaltsumwandlung wird der monatliche Leasingbetrag direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen. Dies kann zwar zu einer geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast führen, bietet jedoch nicht immer die höchste steuerliche Ersparnis.

Attraktiver ist es oft, wenn der Arbeitgeber das Jobbike/Jobrad zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellt. In diesem Fall entfällt der geldwerte Vorteil vollständig von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht (§ 3 Nr. 37 EStG). Dadurch profitieren Mitarbeitende ohne finanzielle Einbußen.

Die Nutzung des Jobbikes/Jobrads ist sowohl für dienstliche als auch private Fahrten erlaubt. Am Ende der Leasinglaufzeit haben die Mitarbeiter in der Regel die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem vereinbarten Restwert zu kaufen oder ein neues Modell auszuwählen.

Geeignete Räder

Als Dienstrad kommen grundsätzlich nahezu alle Fahrradtypen in Frage, darunter Mountainbikes, Rennräder und E-Bikes, die den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen. Auch eine elektrische Anfahrhilfe bis zu 6 km/h ist zulässig. Schnellere Pedelecs (S-Pedelecs), die Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen, werden jedoch vom Finanzamt wie Dienstwagen behandelt und zählen nicht als Fahrräder

Vorteile

  • Steuerliche Vorteile: Geringere Steuerlast durch Gehaltsumwandlung.
  • Umweltfreundliche Mobilität: Förderung nachhaltiger Fortbewegung und Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks.
  • Gesundheitsförderung: Verbesserung der Fitness und des Wohlbefindens durch regelmäßige Bewegung.
  • Kosteneinsparungen: Attraktive Leasingraten im Vergleich zum Kauf eines Fahrrads.
  • Flexible Nutzung: Möglichkeit, das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat zu nutzen.

Welche Beschäftigungsverhältnisse sind für ein Jobbike / Jobrad ungeeignet?

Ein Einzelleasingvertrag für ein Dienstrad hat in der Regel eine Laufzeit von 36 Monaten. Daher ist dieses Leasingmodell nicht für alle Arbeitnehmer geeignet. Besonders betroffen sind beispielsweise Auszubildende, Mitarbeiter in der Probezeit, befristete Beschäftigte sowie Zeitarbeiter. Auch Mini- und Midi-Jobber sowie Arbeitnehmer, die Mindestlohn erhalten, können Schwierigkeiten haben, die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Zudem gilt das für diejenigen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit anzutreten oder ein Sabbatical zu machen. Für diese Gruppen kann die Nutzung eines Dienstrads unpraktisch sein, da sie die erforderliche Laufzeit möglicherweise nicht einhalten können.

Zusammenfassung

Das Jobbike / Jobrad-Konzept ermöglicht Mitarbeitern, über ihren Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike steuerlich begünstigt zu leasen. Die monatlichen Raten werden durch Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen, was die Steuerlast senkt. Mitarbeiter können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen und profitieren von Vorteilen wie Umweltfreundlichkeit, Gesundheitsförderung und Kosteneinsparungen. Allerdings ist das Modell nicht für alle Beschäftigten geeignet, insbesondere nicht für Auszubildende, Mitarbeiter in der Probezeit oder solche mit befristeten Verträgen.

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