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Landkreis

Definition

Ein Landkreis ist eine deutsche Verwaltungseinheit mit Selbstverwaltung, die örtliche und überörtliche Aufgaben für das entsprechende Kreisgebiet übernimmt. Er stellt eine zentrale Organisationsebene dar, die sowohl die Bedürfnisse der Gemeinden berücksichtigt als auch regionale Belange koordiniert.

Struktur und Organisation

In Deutschland gibt es insgesamt 294 Landkreise, die sich über die 16 Bundesländer verteilen. Ein Landkreis setzt sich aus mehreren Gemeinden zusammen, die oft in Form von Verbandsgemeinden oder großen kreisangehörigen Städten organisiert sind. Diese Struktur ermöglicht es, Verwaltungsaufgaben gemeinsam zu bewältigen und Synergien zu schaffen. Der Landkreis fungiert somit als Bindeglied zwischen den Gemeinden und der höheren Landesebene.

Aufgaben und Funktionen

  • Gesundheitswesen: Trägerschaft für Krankenhäuser und Gesundheitsämter, Organisation von Gesundheitsdiensten und -programmen.
  • Sozialleistungen: Bereitstellung von Sozialhilfe, Unterstützung für bedürftige Bürger, Jugendhilfe und Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
  • Öffentlicher Nahverkehr: Planung und Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs, einschließlich der Schülerbeförderung.
  • Abfallwirtschaft: Organisation der Abfallentsorgung und -verwertung, Betrieb von Mülldeponien und Recyclinganlagen.
  • Schulwesen: Trägerschaft für Berufsschulen, Sonderschulen und weitere Bildungseinrichtungen.
  • Infrastruktur: Erhalt und Ausbau von Kreisstraßen sowie Planung und Umsetzung von Verkehrsprojekten.
  • Umweltschutz: Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Ressourcen, Naturschutzprojekte und Umweltbildung.
  • Wirtschaftsförderung: Unterstützung der regionalen Wirtschaft durch Förderprogramme, Ansiedlungsberatung und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen.

Bürgerbeteiligung

Die demokratische Struktur der Landkreise ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, aktiv an der politischen Gestaltung ihrer Region teilzunehmen. Bei den Kommunalwahlen wählen die Bürger alle fünf Jahre ihre Vertreter in den Kreistag, der die wesentlichen Entscheidungen für den Landkreis trifft. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und ist somit das Vertretungsorgan der Kreisbevölkerung.

An der Spitze des Landratsamtes steht der Landrat oder die Landrätin, die vom Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt wird. Der Landrat hat den Vorsitz im Kreistag und dessen Ausschüssen, agiert jedoch ohne Stimmrecht. Diese Struktur gewährleistet, dass die Verwaltung transparent und bürgernah arbeitet.

Unterschiede in der Begriffsnutzung

​In Deutschland gibt es regionale Unterschiede in der Bezeichnung für Landkreise. Während die meisten Bundesländer den Begriff “Landkreis” verwenden, nutzen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Bezeichnung “Kreis”.

In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg existieren keine Landkreise. Dort übernehmen Bezirke oder vergleichbare Verwaltungseinheiten die entsprechenden Aufgaben.

Zusammenfassung

Ein Landkreis ist eine deutsche Verwaltungseinheit mit Selbstverwaltung, die örtliche und überörtliche Aufgaben für das Kreisgebiet übernimmt. Es gibt insgesamt 294 Landkreise in Deutschland, die aus mehreren Gemeinden bestehen und als Bindeglied zwischen diesen und der Landesebene fungieren. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Trägerschaft für Gesundheitsdienste, Sozialleistungen, der öffentliche Nahverkehr, Abfallwirtschaft, das Schulwesen, die Infrastruktur, der Umweltschutz und die Wirtschaftsförderung. Die Bürger wählen alle fünf Jahre ihre Vertreter in den Kreistag, der über wesentliche Entscheidungen entscheidet, während der Landrat die Verwaltung leitet.

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