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Landrat

Definition

Der Landrat ist der Leiter eines Landkreises und vertritt diesen nach außen. Die Wahl erfolgt durch den Kreistag oder, in einigen Bundesländern, direkt durch die Bürger des Landkreises.

Die Amtszeit eines Landrats variiert je nach Bundesland. In der Regel beträgt sie zwischen vier und sieben Jahren.

Aufgaben und Funktionen

  • Leitung des Landratsamtes: Der Landrat führt die Geschäfte des Landratsamtes und verantwortet die Verwaltung sowohl als Staatsbehörde als auch als kommunale Einrichtung.
  • Vertretung des Landkreises: Der Landrat vertritt den Landkreis nach außen, etwa gegenüber der Landesregierung, anderen Behörden und in der Öffentlichkeit, und setzt sich für die Interessen des Landkreises ein.
  • Vorsitz im Kreistag: Er übernimmt den Vorsitz im Kreistag sowie in verschiedenen Ausschüssen (außer im Rechnungsprüfungsausschuss) und hat dort ein wichtiges Mitspracherecht.
  • Aufsicht über Kommunen: Der Landrat übt die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus und hat besondere Aufsichtsrechte in spezifischen Bereichen.
  • Leitung des Staatlichen Schulamtes: In rechtlichen Angelegenheiten leitet der Landrat auch das Staatliche Schulamt.

Wie wird der Landrat gewählt?

Der Landrat wird in der Regel direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt. Die Wahl findet meist alle fünf bis sieben Jahre statt. In einigen Bundesländern kann es auch die Möglichkeit einer Wahl durch den Kreistag geben, jedoch ist die direkte Wahl die häufigste Methode.

Wie viel verdient ein Landrat?

Das Einkommen eines Landrats ist gesetzlich geregelt und orientiert sich an der Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslandes, wodurch es Unterschiede geben kann. Darüber hinaus hängt das Gehalt auch von der Einwohnerzahl des entsprechenden Landkreises ab.

Besonderheiten

In einigen Bundesländern gibt es neben dem Landrat ein Oberkreisdirektor, der für die Verwaltung des Kreises zuständig ist. In der Regel muss der Landrat auch die Sitzungsvorbereitungen und die laufende Information des Kreistages übernehmen.

Unterschiede in der Begriffsnutzung

​In Deutschland wird die Bezeichnung “Landrat” für den Leiter eines Landkreises verwendet. Allerdings existieren regionale Unterschiede in der Benennung und Struktur dieser Position. In einigen Bundesländern gibt es neben dem Landrat einen Oberkreisdirektor, der für die Leitung der Verwaltung des Kreises zuständig ist. ​

Zudem variiert die Bezeichnung der von ihm geleiteten Behörde: In vielen Bundesländern wird sie als “Landrat” bezeichnet, während in Süddeutschland der Begriff “Landratsamt” üblich ist.

Zusammenfassung

Der Landrat ist der Leiter eines Landkreises, der diesen nach außen vertritt. Er wird meist direkt von den Bürgern oder in einigen Bundesländern vom Kreistag gewählt, mit einer Amtszeit von vier bis sieben Jahren. Zu seinen Aufgaben gehören die Leitung des Landratsamtes, die Vertretung des Landkreises gegenüber Behörden, der Vorsitz im Kreistag, die Aufsicht über Kommunen und die Leitung des Staatlichen Schulamtes. Das Gehalt ist gesetzlich festgelegt und variiert je nach Bundesland und Einwohnerzahl des Landkreises. In einigen Bundesländern kann zusätzlich ein Oberkreisdirektor geben.

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