Fachbegriff Illustration

Öffentlicher Dienst

Der Öffentliche Dienst umfasst die Tätigkeitsbereiche von Beamtinnen und Beamten, Richtern, Soldaten und Angestellten, die beim Staat oder bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern beschäftigt sind. Früher wurde der öffentliche Dienst auch Staatsdienst genannt. In Deutschland arbeiten aktuell über vier Millionen Menschen im öffentlichen Dienst.

Zurück zur Übersicht