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Öffentlicher Sektor

Der Öffentliche Sektor, umgangssprachlich auch öffentliche Hand genannt, umfasst zum einen die Gebietskörperschaften, zu denen in Deutschland Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände gehören. Im weiteren Sinn zählen zum öffentlichen Sektor auch die sogenannten Parafiski. Das sind Körperschaften des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Doch auch Unternehmen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum, wie z.B. die Deutsche Bahn AG, lassen sich dem öffentlichen Sektor zuordnen. 

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